Äbtissin Styna von Geltzdorpe und der Konvent zu Schweinheim vergleichen sich mit den Eheleuten Johannes Kuter und Metza hinsichtlich der Ölmühle des Klosters zu Stotzheim und des an dieselbe anstehenden Erbes der Genannten, wovon dem Kloster bisher jährlich 3 Weißpfennige Zins erfallen, dahin, dass die Hälfte dieses Erbes fortan zur Mühle gehöre und mit letzterer von den Gütern der Genannten getrennt sein soll, die andere Hälfte desselben Erbes dahingegen unter Aufhebung des Zinsverhältnisses den Eheleuten erblich frei verbleibt. Schiedsrichter: Johann Neilgens des Rentmeisters Sohn, Johann Roeprecht, Schultheiß zu Stotzheim, Johann Rost von Euskirchen, Johann Killner zu Schweinheim, Gerhard der Müller, Johann der Schmied zu Stotzheim.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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