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Der Dekan und die Kanoniker des Stiftes Essen bekunden: Sie sind verpflichtet, dem Damenkonvent (conventui domicellarum) 7,5 Malter Getreide, je ein Drittel Korn, Gerste und Hafer, zum Jahrgedächtnis der Adelheid, Tochter des Ritters [Mauri]tius von Hergotinchusen, zu zahlen, die unter den Anwesenden verteilt werden sollen. Sollten ihre Güter in Lu[ttekensc]hedelicke einmal weniger als 15 Malter erbringen, so wird die Differenz auf beide Konvente umgelegt. - Zeugen: Mauritius, Dekan, Dietrich, Rektor von St. Johann, derzeit Kellner, Johann, Rektor von St. Gertrud, Everhard gen. Speke, Heinrich gen. Kebbe, Gerhard von Aplerbeck (Apeldorbeke), Lambert von Kökelsum (Kukelshem), Magister Rutger von Anripen, Everhard von Beckehem und Gottfried von Werden (Werdena), Essener Kanoniker. - Es siegeln der Dekan (2) und der Kellner (3) des Herrenk-apitels und die Äbtissin (1). Datum a.d. 1321 in crastino dominice Quasimodo.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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