Alhart Teinhart, Bürger von Regensburg, seine Ehefrau Kunigunde sowie Anne und Agnes, seine Töchter, bekunden, dass Abt Albert von St. Emmeram ihnen die Hofstatt mit dem Haus gegenüber dem Stral, die der Oblei des Klosters gehört, mit Zustimmung des Obleiers Gebhard Schirlinger nach Leibdingsrecht gegen einen jährlichen Zins an die Oblei verliehen hat. S1=A. S2: Herweig Auer, Friedrichter

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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