Klage auf Begleichung einer Schuld von 2200 Gulden Frankfurter Währung nebst Zinsen oder auf Auszahlung der dafür als Sicherheit verpfändeten Kornpacht von 3 Mühlen zu Westhofen (Kr. Worms) in der Herrschaft Reipoltskirchen. Hintergrund des Prozesses ist eine Obligation der Gräfin Amalia von Leiningen von 1603, mit der sie die Schulden ihres verstorbenen Sohnes Johann von Hohenfels, Herrn zu Reipoltskirchen, bei Markus Petit und Michael Jordis, Bürgern und Seidenkrämern zu Worms, anerkannte. Sie verschrieb den Gläubigern für den Kredit von 2200 Gulden 63 Malter von der jährlichen Kornpacht der genannten 3 Mühlen. 1659 und 1660 erwirkte Daniel Jordis Immissionsdekrete des Gerichts Westhofen, wobei zuletzt festgelegt wurde, daß er 51 Malter Korn von 2 Mühlen vorbehaltlich seiner Regreßansprüche auf die fehlenden Malter Korn erhalten sollte. Die Beklagten erkennen ihre Verpflichtung bzgl. der eingeklagten Schuld nicht an. Das RKG spricht mit Urteil vom 27. Okt. 1680 den Grafen Otto Ludwig von Manderscheid frei, legt jedoch seinem Bruder Hermann Franz die Bezahlung der 2200 Gulden nebst Zinsen auf. Es erläßt am 6. Juli 1681 ein Vollstreckungsmandat an Bischof Franz Emmerich Kaspar von Worms und Pfalzgraf Karl bei Rhein als ausschreibende Fürsten des Oberrheinischen Kreises.