Hans Ziginer, der Schlosser zu Sommenhardt, gefangengesetzt, weil er seinen Eid vom Jahre 1509, sich gegen seine Familie ordentlich zu verhalten, fahrlässig oder gar nicht gehalten hat, gelobt Besserung des Verhaltens und schwört Urfehde; Dorsulabemerkung: 1525 Juli 18 (Dienstag nach Dimissio Apost.) Hans Ziginer, erneut gefangen, da er sich trotz des Briefs fahrlässig verhalten, sich auch der vergangenen Empörung angeschlossen hat, wurde freigelassen nach Wegnahme von Harnisch und Waffen und dem Verbot, nichts anderes zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, dazu schwört er, das Amt Calw sein Leben lang nicht mehr zu betreten und seine alte Urfehde einzuhalten.