Jörg Deiblin zu Poppenweiler, gef. zu Marbach und durch den Untervogt vor dem Stadtgericht daselbst peinlich beklagt, weil er im Wirtshaus zu Neckarweihingen trotz Warnungen viele schlimme Gotteslästerungen getan und am Morgen darauf den Schultheiß daselbst unter Gotteslästerungen beschimpft hat, indem er sagte, es reuten ihn die tage, an denen er ihm gehorsam war, laut Urteil nebst seiner erlittenen 14tägigen Turmhaft zu der eidlichen Versicherung verpflichtet, von Gotteslästerungen und ungebührlichen Reden abzulassen, der Obrigkeit gehorsam und gewärtig zu sein, keine Wehr mehr zu tragen, offenen Zechen und andere ehrbare Gesellschaften zu meiden und auf eine Verwendung für Ehrenstellen zu verzichten, schwört U. vor dem "sitzenden Gericht".

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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