Die Schöffen von Xanten bekunden, dass Derick van Hoevell, Johann van Issem und Hermann Telmans, Richter zu Xanten, als Momber und Scheidsleute der nachgelassenen Kinder des verstorbenen Derick van Munster einserseits und Dericks Witwe Mechthild andererseits einen Vergleich geschlossen hätten. Als Kinder der Eheleute werden genannt: Joachim, Anna und Ydken. Das gesamte Erbe Dericks wird unter beiden Parteien geteilt. Das Gut zu Bemmel fällt den Kindern zu, jedoch hat Mechthild, die sich wieder verheiraten will, die Nutzniessung davon. Zwei Töchter, von denen eine schon im Kloster Fürstenberg ist, und die andere noch hingebracht werden soll, sollen in gleicher Weise behandelt werden. Eine Tochter Mechthilds namens Hermann (!) ist an Henrick van Diepenbroick verheiratet und hat als Mitgift 1150 Goldgulden erhalten, die zum Teil auf das Erbgut zu Sonsbeck angewiesen sind, usw.

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