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Ratsbeschluss zur Bewirtung des Weihbischofs - Fehlt.
Ratsarchiv (bis 1802) >> 13 Kultus-, Kirchen- und Schulsachen (A XIII) >> 13.31 Kultusabteilung (Aa XIII - erfasst durch Karl Utsch)
12. Mai 1740
Enthält: Ratsbeschluss: Damit der Weihbischof seinem Stande gemäß würdig bewirtet wird, ist ihm, seinen beiden Assistenten und seinem Sekretär, ferner den anwesenden Beamten, Richter und Geistlichen, welche dem Weihbischof assistieren, mittags eine Tafel für 12 Personen mit 10 Speisen, abends ihm, den Assistenten, Sekretär, Beamten und Richter sine solche mit 5-6 Speisen zu geben. Jede Rechnung muß dem Weihbischof vor seiner Abreise vorgelegt und von ihm unterschrieben werden, dann erst darf sie bezahlt werden. Abschrift
Archivale
Edition: Karl Utsch: Kultusabteilung des Stadtarchivs Münster, Münster 1937, S. 43.