Die Räte der herzoglichen Regierung in Burghausen entscheiden einen Streit zwischen Kloster Seeon und einigen seiner Untertanen zu Niederbrunn mit Ägidius Sonderndorf zu Ibm, jetzigem Inhaber von Oberbrunn (Prunn), wegen neu eingeforderten Scharwerksdiensten auf dem Hofbau zu Brunn dahingehend, dass für die von Sonderndorf erworbenen Huben weiterhin die alte Scharwerksregelung gelten soll. S: Herzog Albrecht V. von Bayern