Johann Brenner von Lewenstein bekundet, auch für seine Mitganerben (Mitbesitzer) zu Randeck, dass er als der Älteste seinem Schwager Andres von Heppenheim gen. vom Saal 1/4 des Fruchtzehnten zu Offenheim, daraus fallen an das Kloster zu Mauchenheim jährlich zehn Malter Korn, den halben Weinzehnten und den halben Kleinen Zehnten zu Offenheim unter Vorbehalt seiner, seiner Mannen und Rechte anderer zu einem Mannlehen verliehen und dieser den Lehnseid geleistet habe.