Reichskammergerichtskonfirmationsdekret auf den unter den Erben des + Wilhelm Freiherrn von Ulner zu Dieburg, dessen Witwe Maria Antonetta von Ulner geborene von Loe für sich und ihre unmündige Tochter Friderica Philippina Freiin von Ulner unter der Vormundschaft des Grafen Carl von Hatzfeld durch ihren Bevollmächtigten den Reichskammergerichtsprokurator I. U. Dr. Johan Albert Ruland, sodann Augusta geborene von Ulner, Gattin des Heribert Freiherrn von Dalberg und Maria Francisca geborene von Ulner unter dem 8. April 1772 getroffenen Erbschaftsvergleich. Unterschrieben von Friedrich Wilhelm Rüding, kaiserlicher Kammergerichtskanzleiverwalter und Hermann Theodor Moritz Hoscher, kaiserlicher Kammergerichtsprotonotarius.