Johan zu des Jungenhauß und seine Frau Lisa bekennen, Adelheit und Johan im Offerhoff zu Velbert, Mutter und Sohn, 12 Rtlr. jährlicher Rente verkauft zu haben, jeder Rtlr. zu 7 Ort leichten Geldes, jeder Königstaler zu 5 Königsort gerechnet. Die Rente ist erstmals zu Himmelfahrt 1609 zahlbar. Als Sicherheit setzen sie ihr Stück Land, oben mit 1 Ort an ihrem Garten am Haus gelegen, rückseitig auf die "Kaule" im Feld stoßend und "von der Kaule bis auf den Kamp und die Hecke nach Kottscheidt ausgehend", etwa 4 Malterscheid groß; ferner den halben Kamp an der Kottscheidt, der oberste Teil etwa 2 Malterscheid groß; alles zusammen auf dem Jungenhauser Gut gelegen. Die Rente ist mit 200 Rtlr. zu Himmelfahrt bei vierteljährlicher Ankündigung ablösbar. Siegler: Bertold Schrader, Richter; Johan zur Muhlen, Peter Lohe zur Beck, Caspar Rauchoell zu Kempen, Schöffen des Gerichts Neviges mit dem Schöffenamtssiegel Neviges

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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