Verpfändung von Weingefällen zu Fankel und Bruttig durch Graf Kuno von Virneburg und dessen Ehefrau Josina, geb. von der Mark an Balthasar Boos von Waldeck und dessen Ehefrau Anna für eine Schuld von 1000 rheinischen Goldgulden und 50 Gulden jährlicher Rente, die Graf Philipp II. von Virneburg Johann (von?) Kettig schuldig war, mit Rückkaufsrecht (begl. Abschriften).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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