Herzog Johann Georg zu Württemberg und Teck verleiht auf Grund eines Vertrages vom 28. April 1580 zwischen seinem Vater Herzog Ludwig zu Württemberg und den Herren von Speth Herrn Ludwig Friedrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen für sich und als Träger und Gewalthaber der Kinder Ludwig Dietrich, Georg Wolf und Hans Christoph Speth von Zwiefalten zu Gammertingen des verstorbenen Kaspar Christoph Speth als rechtes Mannlehen die Kirchensätze zu Neufra und Kettenacker und die Wälder bei den Burgställen, die zu Lichtenstein gehören, zusammen mit dem Lichtensteiner Gärtlein, wie es 1482 dem Kaspar von Bubenhofen und seinem Bruder Wolf verliehen worden war. Gleichzeitig verleiht er das Fischwasser zu Hettingen in der Lauchert. Der Lehensinhaber soll für die Lehen nach Lehnsrecht Dienst leisten
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Herzog Johann Georg zu Württemberg und Teck verleiht auf Grund eines Vertrages vom 28. April 1580 zwischen seinem Vater Herzog Ludwig zu Württemberg und den Herren von Speth Herrn Ludwig Friedrich Speth von Zwiefalten zu Hettingen für sich und als Träger und Gewalthaber der Kinder Ludwig Dietrich, Georg Wolf und Hans Christoph Speth von Zwiefalten zu Gammertingen des verstorbenen Kaspar Christoph Speth als rechtes Mannlehen die Kirchensätze zu Neufra und Kettenacker und die Wälder bei den Burgställen, die zu Lichtenstein gehören, zusammen mit dem Lichtensteiner Gärtlein, wie es 1482 dem Kaspar von Bubenhofen und seinem Bruder Wolf verliehen worden war. Gleichzeitig verleiht er das Fischwasser zu Hettingen in der Lauchert. Der Lehensinhaber soll für die Lehen nach Lehnsrecht Dienst leisten
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 {79}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Ho 173/174 T 2 Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden
Herrschaft Gammertingen-Hettingen: Urkunden >> 1. Urkunden
1620 März 14
Urkunden
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: der Aussteller
Vermerke: Abschrift vom 28. April [1]807 in: Ho 80 a Allg. T., D Nr 112, Pak 372
Siegler: der Aussteller
Vermerke: Abschrift vom 28. April [1]807 in: Ho 80 a Allg. T., D Nr 112, Pak 372
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:40 MESZ
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