Konferenz der Länderfinanzminister lehnt Ausweitung der finanzpolitischen Bundeskompetenzen ab: Interview mit Staatssekretär Manfred Rommel
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 D731017/108
6026924
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/003 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1971-1974 >> 1973 >> September
08.09.1973
(O-Ton) Manfred Rommel, Staatssekretär im Finanzministerium Baden-Württemberg: Gemeinsamer Grundnenner der Länderfinanzminister: Kompetenzen des Bundes, in die Finanzpolitik der Länder hineinzuwirken, müssen nicht ausgeweitet werden, der Bund macht von gegebenem Rahmen nur geringen Gebrauch / Der Bund könnte langfristige Prioritätenplanung für Gesamthaushalt von Bund, Ländern und Gemeinden aufstellen oder konjunkturpolitisch über die Einnahmenseite das Wachstum der Länder- und Gemeindeausgaben begrenzen / Details dazu / Die Länder müßten fachlich an der langfristigen Planung mitarbeiten: Erhöhte Steuerbelastung des Bürgers politisch machbar, ökonomische Rückwirkungen auf Sozialprodukt? - Verteilung der Einnahmen auf einzelne Aufgabenbereiche? - Verteilung auf die Aufgabenträger? / Der Bund müßte dem entsprechend den Anteil der Länder am Gesamtsteueraufkommen regeln / Priorität definiert innerhalb abgesteckten Finanzrahmens / (3'25)
Musik, Absage / (3'29)
Musik, Absage / (3'29)
0:08:00; 0'08
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Pohl, Wolfgang; Rundfunkjournalist, ca. 20. Jh.
Baden-Württemberg; Haushalt
BRD
Bund-Länder-Verhältnis
Finanzierung
Finanzpolitik
Konferenz: Länderfinanzminister 1973
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:21 MEZ