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Stadt Wildeshausen (Bestand)
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Enthält: Urkunden 1282-1787 (404); Stadt- und Protokollbücher 1383-1975 (34); Lagerbücher 1670-1876 (12); Bürgerverzeichnisse und Geburtslisten 1668-1875 (6); Sondergemeinde Zwischenbrücken 1867-1877 (5); Landbücher 1603-1823 (7); Finanz- und Rechnungsbücher 1628-1899 (350); Register zum Armenwesen 1524-1864 (249); Bau- und Materialienregister 1739-1817 (9); Rechnungsbücher der Spascher Marsch 1685-1797 (9); Stadtrecht, Stadtverwaltung, städtisches Personal, Organisation, Bürgergeld und Statuten, Suppliken 1409-1982 (178); polizeiliche und obrigkeitliche Verordnungen 1676-1854 (28); Korporationen und Ämter 1550-1963 (32); Markt- und Gewerbesachen 1637-1947 (12); Stadtwaage, Maße und Gewichte 1713-1936 (10); Finanz- und Steuerwesen, Zehntsachen, Kontributionen 1530-1955 (319); Güterbesitz der Stadt und Meierei 1691-1900 (23); Landwirtschaft, Viehhaltung, Gartensachen 1677-1938 (19); Bausachen und Reparaturwesen 1691-1932 (14); Städtische Gebäude und Befestigung 1675-1860 (13); Gemarkungs- und Grenzsachen 1565-1882 (71); Wegesachen, Kanalisation 1715-1934 (33); Brandversicherungs- und Feuerlöschwesen1716-1970 (27); Militärangelegenheiten 1637-1950 (146); Justizsachen, Prozesse 1639-1963 (66); Judensachen 1707-1848 (8); Kirchen und Schulen 1670-1941 (117); Armensachen, Fürsorge- und Wohlfahrtswesen 1637-1940 (135); Forst- und Jagdsachen 1713-1886 (6); Gesundheitsfürsorge und Medizinalwesen 1674-1913 (26); Gewässer-, Fischerei- und Moorsachen, Natur- und Umweltschutz 1706-1935 (31); Mühlen 1699-1852 (15); Post- und Telegrafenwesen, Verkehrswesen 1693-1934 (22); Eisenbahnsachen 1857-1901 (2); Versicherungssachen und Berufsgenossenschaften (nicht belegt); Schützengilde und Vereine 1501-1974 (14); Öffentliche Einrichtungen, Eigenbetriebe Wasser- und Energieversorgung 1928-1937 (2); Wohnungswesen 1921-1953 (8); Weltkriegsfolgen, Flüchtlinge und Vertriebene 1946-1953 (4); Reichs- und Landessachen 1898-1936 (3).
Beschreibung: Dep 25 WIL Stadt Wildeshausen
Zeit: 1288-1982
Geschichte des Bestandsbildners: Die Siedlungsanfänge der späteren Stadt Wildeshausen lassen sich im Bereich des wichtigen Straßenübergangs und Verkehrskreuzungspunktes an der Hunte bis in das 4/5. nachchristliche Jahrhundert zurückverfolgen. In das Licht der historischen, d. h. schriftlichen Quellen tritt "Wigaldinghus" jedoch im Jahre 851. Damals gehörte es dem Grafen Waltbert im Lerigau, einem Enkel des Sachsenherzogs Widukind. Waltbert schenkte 872 das Dorf mit Mark und Salhof an das dortige Alexanderstift. Er selbst hatte im Winter 850/51 die Gebeine des hl. Alexander von Rom nach Wildeshausen in das von ihm gegründete Stift überführt, wovon die bekannte "Translatio S. Alexandri" berichtet. Der 855 schon einmal "oppidum", 872 aber wieder "villa " genannte Ort an der von Westfalen nach Bremen führenden Flämischen Straße entwickelte sich bereits in ottonischer Zeit zu einem wichtigen Handelsmittelpunkt und besaß 980 einen - indirekt bezeugten - Markt. 988 hielt sich der junge Otto III. drei Tage in Wildeshausen auf. Von den sächsischen Herzögen und Königen aus dem Hause der Liudolfinger oder Ottonen gelangte Wildeshausen im 11. Jahrhundert an die Billunger, im 12. Jahrhundert schließlich an die Welfen.
Die Vogtei (weltliche Gerichts- und Schutzherrschaft) über das Alexanderstift befand sich spätestens seit dem frühen 12. Jahrhundert in der Hand eines Grafengeschlechts, das sich damals nach seiner Burg an der unteren Hunte "von Oldenburg" zu nennen begann. In Wildeshausen entstand ein Zentrum oldenburgischer Herrschaft, über das die Linie Oldenburg-Wildeshausen gebot. Als der letzte Wildeshauser Graf 1270 starb, besetzte der mit dem Grafenhaus verwandte Bremer Erzbischof Hildebold Wildeshausen. Der Erzbischof erteilte der stadtähnlichen Marktsiedlung noch im selben Jahr eine Reihe von Konzessionen und Privilegien, verlieh u. a. einen Bauplatz für den Rathausbau, das Bremer Stadtrecht und Zollfreiheit im Erzstift. Unter dem Bremer Erzbischof Heinrich von Schwarzburg (1464-1496), der 1466 auch Bischof von Münster wurde, gingen Stadt und Amt Wildeshausen allmählich in den Besitz des Hochstifts Münster über, das sich 1482 auch Burg, Stadt und Amt Delmenhorst aneignete. Nach der Trennung der Personalunion zwischen Bremen und Münster (1497) konnte sich der Erzbischof in Wildeshausen gegenüber dem Bischof von Münster und dessen Beamten nicht mehr durchsetzen. Wildeshausen wurde ein Teil des Niederstifts Münster. Den Schlussstrich zog der Münsterische Bischof bei der abschreckenden Vollziehung der Reichsacht gegen die Wildeshauser Bürger im Jahre 1529. Nach seinem Sieg ließ er die Mauern schleifen, unterband die Rechtsbindungen nach Bremen und zwang Wildeshausen rechtlich zu einem Flecken nieder.
Geschichte des Bestandsbildners: Im Dreißigjährigen Krieg wechselte die Stadt wiederholt den Besitzer, wurde schließlich schwedisch. Königin Christine von Schweden verlieh Wildeshausen 1647 an den Obristen Gustav Gustavson, Graf von Wasaburg, einen unehelichen Sohn ihres Vaters, als Ersatz für den Verzicht auf das Bistum Osnabrück. Das konfessionell gespaltene Wildeshausen - das Alexanderstift musste 1651-1678 und ab 1698 ganz nach Vechta umziehen - wurde nach einem erneuten münsterischen Intermezzo (1675-1698) von den Schweden im Jahre 1700 an den Kurfürsten von Hannover verpfändet, der 1719 neuer Landesherr wurde. Durch den Reichsdeputationshauptschluss kamen Stadt und Amt Wildeshausen schließlich im Jahre 1803 an Oldenburg. Seit der Verwaltungsneugliederung von 1814 war Wildeshausen Sitz des gleichnamigen oldenburgischen Amtes, bis dieses durch die oldenburgische Verwaltungsreform von 1933 aufgehoben und dem Amt (seit 1939 Landkreis) Oldenburg zugeschlagen wurde. Dabei wurden auch die Stadtgemeinde und die Landgemeinde Wildeshausen zusammengelegt, wodurch sich das Stadtgebiet mehr als vervierfachte und die Bevölkerung um fast 40 %. Im Oldenburger Kreistag gab es 1984 eine Mehrheit für eine Verlegung des Kreissitzes nach Wildeshausen; hier wurde ein Neubau für die Kreisverwaltung errichtet und 1988 bezogen. Durch die Anbindung an die Autobahn A 1 "Hansalinie" ist die Verkehrslage Wildeshausens erheblich verbessert worden.
Bestandsgeschichte: Das Stadtarchiv Wildeshausen wurde bereits ab 1910 auf Verfügung des Oldenburgischen Ministeriums des Innern nach Oldenburg verlegt, um die wertvollen Bestände zu sichern. Die Eigentumsrechte der Stadt wurden dabei ausdrücklich vorbehalten. Publiziert wurden 1979 in zwei Bänden die älteren archivischen Verzeichnungen der Urkunden, Amtsbücher und Akten des Stadtarchivs Wildeshausen (siehe Literatur).
34,9; 2480 Verzeichnungseinheiten (Stand Juni 2017)
Bestand
Literatur: Georg Sello, Aus der Vergangenheit von Stadt, Stift und Burg Wildeshausen, Oldenburg 1903; auch in: Georg Sello, Alt-Oldenburg, Oldenburg 1903, S. 81-142; Fritz Strahlmann, Wittekinds Heimat. Die alte Stadt Wildeshausen und ihre Umgebung. Geschichtliche Streifzüge und Wanderungen, Oldenburg 1952; Hermann Lübbing, Wildeshausen, in: Niedersächsisches Städtebuch, hg. von Erich Keyser, Stuttgart 1952, S. 373-379; Carl Haase, Mittelalterliche Rechtsquellen der Stadt Wildeshausen, Oldenburg 1953; Carl Haase, Untersuchungen zur Geschichte des Bremer Stadtrechtes im Mittelalter, Bremen 1953, S. 100-127; Hermann Lübbing/Wolfgang Jäkel, Geschichte der Stadt Wildeshausen, Oldenburg 1970; Stefan Hartmann, Die Beziehungen Wildeshausens zu Südoldenburg im Spiegel des Wildeshauser Stadtarchivs, in: Jahrbuch für das Oldenburger Münsterland 1976, S. 176-186; Hermann Lübbing, Wildeshausen, in: Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Band 2: Niedersachsen und Bremen, hg. von Kurt Brüning und Heinrich Schmidt, 4. Aufl. Stuttgart 1976, S. 492-494; Stefan Hartmann, Großherzogtum (Freistaat) Oldenburg, in: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe B; hg. von Thomas Klein, Band 17: Hansestädte und Oldenburg, Marburg/Lahn 1978, S. 212-214; Findbuch zum Bestand Stadtarchiv Wildeshausen (Best. 262-9), Teil 1: Urkunden, bearb, von Harald Schieckel, Göttingen 1979; Findbuch zum Bestand Stadtarchiv Wildeshausen (Best. 262-9), Teil 2: Amtsbücher und Akten, bearb. Von Stefan Hartmann, Göttingen 1979; Albrecht Eckhardt, Wildeshausen. Geschichte der Stadt von den Anfängen bis zum ausgehenden 20. Jahrhundert, mit Beiträgen von Günter Wegner, Heinz-K. Junk, Peter Heinken und Walter Schultze, hg. von der Stadt Wildeshausen, Oldenburg 1999; Albrecht Eckhardt (Hg.), Oldenburgisches Ortslexikon, Bd. 2, Oldenburg 2011, S. 1124-1134 (mit weiterer Literatur).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.