Johann Wilhelm Ingolt zu Geisingen (Lkr. Tuttlingen) und Ringingen [Stadt Erbach/Alb-Donau-Kreis], Fürstenbergischer Rat und Oberamtmann, verleiht Blasius ("Bläsin") Gayß von Ringingen eine Selde in Ringingen zu Erbrecht. Dazu gehören Haus, Hofstatt und Gärten. Dieser hat die Selde in gutem Kulturzustand zu halten und muss davon jährlich 21 Schilling, 100 Eier, 6 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm oder an einen beliebigen Ort im Umkreis von 3 Meilen um Ringingen liefern. Er oder seine Erben können ihr Erbrecht an der Selde mit Zustimmung der Herrschaft an geeignete Personen verkaufen, wobei der Herrschaft aber ein Vorkaufsrecht zusteht. Bei einem Besitzerwechsel erhält diese außerdem von dem bisherigen Inhaber 5 Schilling Abfahrtgeld und von dem neuen Inhaber dieselbe Summe als Auffahrtgeld.