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Zum Streitgegenstand vgl. RKG 1937 (G 242/577). Auch hier insbes. Streit um die 2000 Tlr. Dotalgelder, die Gertrud Römer von ihrem ersten Gatten erhalten hat, und um Lebensunterhaltzahlungen (Alimentationen). Der Appellant beantragt, daß, bevor er im Besitz der Güter zu Nothberg, die keine 2000 köln. Tlr. wert seien, beeinträchtigt werden könne, ihm die 2000 Tlr. ersetzt werden müßten, zumal er die Schulden der Gertrud Römer und für seine Stiefkinder, die Appellaten, Lebensunterhalt, Studienkosten, Aussteuern und Mitgiften bezahlt habe. Berufung gegen ein Dekret vom 17. Jan. 1651, wonach die Alimentationsforderungen angezeigt und spezifiziert werden sollen. Die Appellaten bestreiten, die genannten ”Alimentationen“ erhalten zu haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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