Meinher [VI.] und Berthold, Burggrafen von Meißen und Grafen von Hartenstein (Hartinsteyn), bekennen dass sie Hermann von der Neustadt (Nuenstad), ständiger Vikar zu Meißen, gestattet haben, den Wasserrabe (Wassirrabe) genannten Garten beim Weinberg Judenberg, von dem den Burggrafen ein jährlicher Zins von einem Pfund Wachs zusteht, zu verkaufen und dabei einen neuen Zins aufzuerlegen, den der genannte Vikar für ein Seelgerät an die Domkirche übereignen will. Die Aussteller beurkunden, dass Hermann von der Neustadt den genannten Garten an Peter gen. Porczk verkauft hat. Dieser soll neben dem Wachszins an die Burggrafen einen Zins von 14 breiten Groschen und zwei Hühnern an Hermann von der Neustadt bzw. an denjenigen, dem der Garten von der Kirche überlassen wird, entrichten. Die Burggrafen verpflichten sich, den Garten bei Verkäufen stets [ohne Zinserhöhung] für den genannten Wachszins zu verleihen. – Siegel der Aussteller angekündigt.

Vollständigen Titel anzeigen
Sächsisches Staatsarchiv
Objekt beim Datenpartner
Loading...