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Die höchste Verfügung, dass die Besitzer der in den Städten belegenen Burglehen, adeligen und anderen freien Gütern keine Bürgerstellen auskaufen und derselben Zubehörungen zu ihren Gütern einziehen sollen; imgleichen wegen Alienation, Verkauf und Verpachtung bürgerlicher Stadtäcker an Untertanen des platten Landes und wie weit solche nachzulassen oder einzuschränken

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Landesarchiv Sachsen-Anhalt
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