Friedrich Wilhelm, König in Preussen, belehnt Caspar Adolf v. Romberg zu Bladenhorst und Brüninghausen mit dem Haus Bladenhorst. In Vertretung Caspar Adolfs erfolgt die Belehnung an dessen Bevollmächtigten den Commissionsrat und Advocat Joh. Heinr. Hopmann in Gegenwart "unseres clev.- märkischenn Regierungspraesidenten Emilius Albert Carl Freiherrn von Foerder u. Geheimen Regierungsraths Reinhard Friderich von Schlechtendahl als Lehnmänner". Hopmann leistet in Vertretung den üblichen Lehnseid.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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