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Vogt und Richter zu Göppingen geben auf Bitten Konrads von Züllenhardt den von ihm aufgerufenen Zeugen Georg Kötzlin und Hans Schärttelin von Gotthardt Kundschaft ihres Mannrechts.
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Vogt und Richter zu Göppingen geben auf Bitten Konrads von Züllenhardt den von ihm aufgerufenen Zeugen Georg Kötzlin und Hans Schärttelin von Gotthardt Kundschaft ihres Mannrechts.