Reinhard von Gemmingen zu Oppenheim bekundet, dass er Karl Freiherr zu Wolkenstein, Herrn zu Trostburg, Kämmerer Erzherzog Maximilians zu Österreich, Deutsch-Ordens-Ritter, Ratsgebietiger zu Franken und Komtur zu Heilbronn, und dessen Nachfolgern im Ordenshaus zu Heilbronn eine jährlich zu Kiliani [= 8. Juli st. n.] nach Heilbronn fällige Gült in Höhe von 400 Gulden fränkischer Währung um 8000 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt seinen freieigenen Hof Stockbronn (Stockhbrunn) und sein ebenfalls freieigen-adliges Gut in Nieder-Saulheim bei Oppenheim samt allen Rechten und Zugehörungen zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt bei halbjähriger Kündigung vorbehalten.