Ernst von Freyberg zu Achstetten der Ältere entscheidet als von beiden Parteien gewählter Schiedsrichter in Weide- und Besitzstreitigkeiten zwischen Unteressendorf, das Georg Truchseß von Waldburg gehört, und Hochdorf, das zur Reichsstadt Biberach gehört. Er hat den Parteien für 25. Oktober ("uff Montag vor St. Simon und Judas Apostolorum") einen Tag angesetzt, den sie mit ihren genannten Beisitzern besuchten. Nach ausführlich wiedergegebener Rede und Gegenrede und der eidlichen Aussage von 4 namentlich genannten Unteressendorfer und 5 Hochdorfer Zeugen, deren Aussagen im einzelnen wiedergegeben werden, geben am 15. März 1480 ("Mitwoch negst nach dem Sontag Laetare") zunächst die Beisitzer der Unteressendorfer ihren Spruch ab, der was Trieb und Tratt betrifft zugunsten der von Unteressendorf, was den Streit um Grund und Boden betrifft zugunsten der von Hochdorf ausfällt (Sr.: Klaus Füger, Altbürgermeister zu Biberach, auf Bitten des A. und Hans Brüsch, derzeit Bürgermeister zu Biberach) und danach die Hochdorfer Beisitzer, daß diese Grund und Boden behalten und Trieb und Tratt mit Unteressendorf teilen sollen (Sr.: Hans Schad und Michel Langeberger, Bürger zu Biberach). A. folgt dem Spruch der Hochdorfer Beisitzer. Das Urteil wird beim Biberacher Stadtschreiber schriftlich hinterlegt und kann dort von beiden Parteien eingesehen werden.