Verwaltung und Auflösung des städtischen Leihhauses
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Rep. 38, Nr. 1873
01.03.26. Finanzverwaltung der Stadt Stralsund Finanzverwaltung der Stadt Stralsund
Finanzverwaltung der Stadt Stralsund >> 03. 01.03.26.03. Städtisches Leihhaus >> 03.01. 01.03.26.03.01. Organisation und Verwaltung >> 03.01.01. 01.03.26.03.01.01. Einrichtung, Verwaltung und Auflösung
1881 - 1927
Geschäftsanweisung für den Verwalter des öffentlichen Leihhauses in Stralsund (Abschrift).- Gesetz, betreffend das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 (Druckschrift).- Vertrag zwischen der Stadt Stralsund und Gottfried Kruse über die Übernahme der Verwaltung des städtischen Leihhauses vom 19. Februar 1903.- Vertrag zwischen der Leihhausdirektion und Gottfried Kruse über die Übernahme des Leihhauses durch Kruse vom 21. September 1905.- Übersicht über die Pfandstücke laut Pfandnummer.- Anträge des Gottfried Kruse auf Abänderung verschiedener Bestimmungen der Geschäftsordnung des Leihhauses.- Auflösung des städtischen Leihhauses zum 1. April 1906.- Antrag des Gottfried Kruse auf finanzielle Unterstützung des Leihhauses durch die Stadt.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:28 MEZ