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Gotthard von Asbeck auf dem Berge verpflichtet sich, die Prozesskosten beim kaiserlichen Kammergericht in dem Prozess, den die Äbtissin gegen seine Gläubiger angestrengt hat, weil diese gegen das Lehnsrecht die Befriedigung ihrer Forderungen aus den Lehnsgütern zu erlangen suchten, zu bezahlen. - Es siegelt Georg von Asbeck.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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