Gotthard von Asbeck auf dem Berge verpflichtet sich, die
Prozesskosten beim kaiserlichen Kammergericht in dem Prozess, den die
Äbtissin gegen seine Gläubiger angestrengt hat, weil diese gegen das
Lehnsrecht die Befriedigung ihrer Forderungen aus den Lehnsgütern zu
erlangen suchten, zu bezahlen. - Es siegelt Georg von Asbeck.