Äbtissin Anna und Konvent zu Söflingen beurkunden, dass aus dem Nutzen am Zehendlein zu Wrglingen (!) die Jahrzeit der Gräfin von Wildenberg, sowie die des Vischers vom Kelleramt ("Kelrabmet") gehalten werden und dass die Äbtissin von dem Hof zu Harthausen und dem von den von Halle erkauften Zehnten 1 Pfund Heller zum Jahrtag der Guta von Westerstetten in das Kelleramt geben soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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