Heimatauskunftstelle Ungarn (HASt. Nr. 5) (Bestand)
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BArch ZLA 7-05
call number: ZLA 7-05
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) >> Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) >> Finanzen, Wirtschaft >> Lastenausgleich
1953-2001
Bestandsbeschreibung:
Gebietsstand und Bevölkerung Ungarns
Das Königreich Ungarn war ein Vielvölkerstaat. Neben der Mehrheit der Magyaren siedelten dort stets Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten. Nach den Erhebungen der Volkszählung im Jahr 1930 lebten folgende Ethnien im Staatsgebiet:
Magyaren: 92,09 %
Deutsche: 5,51 %
Slowaken: 1,21 %
Kroaten: 0,32 %
Rumänen: 0,18 %
Bunyevacen, Sokacen etc.: 0,24 %
Serben: 0,08 %
Sonstige: 0,37 %
Die Gesamtzahl der Bevölkerung betrug 18 264 533 Einwohner. Das Judentum firmierte seit Ende des 19. Jahrhunderts laut Gesetz in Ungarn als Glaubensrichtung, nicht jedoch als eigenständige Volksgruppe.
Die unterschiedlichen Volksgruppen einte die magyarische Sprache, die der Großteil der Bevölkerung beherrschte. Lange Zeit gestaltete sich das Zusammenleben weitgehend konfliktfrei. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verstärkten sich allerdings politische Bestrebungen, die nichtmagyarischen Volksgruppen zu assimilieren, um ein ungarisches Nationalbewusstsein zu erreichen. Diese Politik löste teils heftigen Widerstand aus und begünstigte im Gegenteil nationalistische Strömungen innerhalb der einzelnen Volksgruppen.
Nach dem Ersten Weltkrieg verlor das Königreich Ungarn gut zwei Drittel seines Territoriums an Nachbar- bzw. neu gegründete Nachfolgestaaten. Im Friedensvertrag von Trianon vom 04. Juni 1920 akzeptierte die ungarische Regierung unter Reichsverweser Miklos Horthy weitreichende Gebietsabtretungen:
- die Slowakei und die Karpatho-Ukraine an die Tschechoslowakei
- das Burgenland an Österreich
- Kroatien, Slawonien, Prekmurje, Batschka, Süd-Baranya und Teile des Banats an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (später Jugoslawien)
- Siebenbürgen mit dem Rest des Banats und Partium an Rumänien
- ein kleines Gebiet im äußersten Norden an Polen
- die Freie Stadt Fiumel (St. Veit am Flaum bzw. Rijeka) an Italien.
Ungarn verlor über 325 000 km² seines Territoriums und 60 % der Bevölkerung. Es verblieben rund 93 000 km² und 8,7 Mio Einwohner.
Unter dem Einfluss des nationalsozialistischen Deutschen Reiches wurden die Gebietsabtretungen teilweise revidiert. Aufgrund des Ersten Wiener Schiedsspruchs fielen der Südstreifen der Slowakei und der westliche Randstreifen der Karpatho-Ukraine an Ungarn zurück. Die restliche Karpatho-Ukraine besetzte Ungarn nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei am 15. März 1939. Der Zweite Wiener Schiedsspruch sprach Ungarn die Gebiete Nordsiebenbürgen und Sathmar zu. Im April 1941 besetzte Ungarn im aufgelösten Jugoslawien die Batschka, die südliche Baranya und die Murinsel. Diese Gebietsgewinne verblieben bis zum Einmarsch der Roten Armee im Herbst 1944.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs fielen die besetzten Gebiete an die Tschechoslowakei, Rumänien und Jugoslawien zurück.
Die deutsche Volksgruppe in Ungarn
Verwaltungsmäßig war das Königreich Ungarn in Komitate, Bezirke (Kreise) und Gemeinden gegliedert. Auf 25 Komitate teilten sich 151 Bezirke, 56 bezirksfreie Städte und 11 Städte mit Munizipalrecht (Recht zur freien inneren Verwaltung) auf. Die Zahl der Gemeinden betrug 3 400.
Deutsche Volkszugehörige lebten in ca. 1 000 Städten und Gemeinden verteilt über alle Komitate. Sie bewohnten überwiegend keinen geschlossenen Siedlungsraum. Das größte und relativ geschlossene Siedlungsgebiet war die sogenannte „Schwäbische Türkei" im Südwesten des Landes. Sie erstreckte sich über die Komitate Baranya, Tolnau und Schomodei sowie die Stadt Fünfkirchen (Pécs) und war Heimat von ca. 230 000 Deutschen. Eine größere deutsche Gruppe siedelte um die Hauptstadt Budapest. Der größere Teil des deutschen Siedlungsgebietes in Westungarn wurde 1921 als Verwaltungsgebiet „Burgenland" zu Österreich geschlagen. Den bei Ungarn verbleibenden Landesteil bewohnten rund 75 000 Deutsche.
Organisation
Zwischen den beiden Weltkriegen gab es zwei von der ungarischen Regierung zugelassene Kulturorganisationen: der „Ungarländische Deutsche Volksbildungsverein" (gegründet 1924) und der „Volksbund der Deutschen in Ungarn" (gegründet 1938). Neben kulturellen waren auch wirtschaftliche und soziale Belange der Deutschen Angelegenheit dieser beiden Verbände, denen auch örtliche Vereine zumeist angeschlossen waren.
Erwerbsleben
Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten 85% der Deutschen in Ungarn auf dem Land. Entsprechend stellt sich die berufliche Ausrichtung dar:
Landwirtschaft: 56 %
Gewerbe: 22 %
Industrie, Bergbau: 6 %
Handel: 4 %
Kultur: 3 %
Sonstige Berufe: 9%.
Von den 9 254 486 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Ungarns waren 362 540 Hektar Eigentum der deutschen Bevölkerung. Das ungarische Erbrecht sah üblicherweise die Realteilung vor. Daraus resultierte angesichts der hohen Kinderzahl in den Familien eine zunehmende Zersplitterung und damit Verkleinerung der landwirtschaftlichen Betriebe. Es überwogen Klein- und kleinstbäuerliche Höfe. Eine bedeutende Rolle spielte in der ungarischen Landwirtschaft der Weinbau. Genossenschaftliche Zusammenschlüsse der Weinbauern zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten waren nicht üblich.
Situation der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg
Das Kriegsende bewirkte die Auflösung der deutschen Volksgruppe in Ungarn. Etwa 50 000 bis 60 000 Deutsche flohen beim Herannahen der Roten Armee Richtung Westen. Die verbliebene Bevölkerung war vom Umsiedlungsbeschluss des Potsdamer Abkommens und dem ungarischen Vertreibungsgesetz betroffen. Im Jahr 1946 wurden 170 000 Deutsche in die amerikanische Besatzungszone verbracht, vor allem nach Württemberg. Rund 20 000 Personen gelangten nach Österreich. Nach einem Stopp aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Abschiebung im August 1947 wieder aufgenommen. Bis Juni 1948 wurden ca. 50 000 Volksdeutsche in die sowjetische Besatzungszone überführt.
Die erste Volkszählung nach dem Krieg am 01.01.1949 ergab, dass nur noch 22 455 Ungarndeutsche in ihrer Heimat verblieben waren. Diese galten zunächst als staatenlos; erst ab 1950 erhielten sie ungarische Pässe. Jegliche deutsche Kulturarbeit war ihnen bis 1955 verboten; die deutsche Sprache war im öffentlichen Leben sowie als Schulfach nicht mehr gestattet.
Die Heimatauskunftstelle Ungarn
Sie wurde am 01. Juni 1953 als eine von fünf Heimatauskunftstellen beim Landesausgleichsamt Baden-Württemberg eingerichtet. Den größten Teil der zu bewältigenden Aufgaben bildeten zu Beginn die Schadensfeststellungsanträge der Vertriebenen. Amtshilfe leistete die Heimatauskunftstelle daneben in folgenden Bereichen:
- Durchführung der Schadensfeststellung für Verfolgte des NS-Regimes nach der 7. FeststellungsDV,
- Durchführung von Entschädigungsleistungen nach dem sog. Kreuznacher Abkommen durch die österreichischen Finanzbehörden.
Ein umfangreiches Aufgabenfeld eröffneten die Gutachten zur deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG.
Die erforderlichen Arbeitsunterlagen (Literatur, Karten, Pläne, Kataster etc.) waren für die Heimatauskunftstelle teilweise schwer zu beschaffen. Neben staatlichen Stellen waren es vor allem landsmannschaftliche Organisationen sowie Privatpersonen im In- und Ausland, die das benötigte Quellenmaterial zur Verfügung stellten.
Wie im FG vorgesehen befasste sich die Heimatauskunftstelle mit der Ermittlung der für die landwirtschaftliche Schadensbewertung erforderlichen Hektarsätze, der Festlegung der Hauptflächenwerte sowie der Erstellung von Ländermerkblättern im Auftrag des Bundesausgleichsamts. Die Begutachtung des Grund- und landwirtschaftlichen Vermögens für die einzelnen Gemeinden erfolgte durch sogenannte Gemeindearbeitskreise. In diesen fanden sich vorwiegend ehrenamtlich tätige, ortskundige Vertrauensleute zusammen. Insgesamt waren 1 600 Personen in den Arbeitskreisen tätig, die ihre Aufgaben in rund 1 400 Sitzungstagen bewältigten.
Die Mitarbeiter der Heimatauskunftstelle sahen sich regelmäßig mit Grundsatzfragen konfrontiert, die sich aus den zahlreichen Gesetzesänderungen, -ergänzungen, Durchführungsverordnungen und anderen Arbeitsanweisungen ergaben. Die Themen erstreckten sich auf staatliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Bereiche. Dies und die steigende Anzahl von Spätaussiedlerfällen verlangte umfassende Kenntnisse der ungarischen Gesetze und Rechtsverordnungen, vor allem auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.
Überlieferungs- und Bestandsgeschichte
Die Übernahme der Bestände der Heimatauskunftstellen ins Bundesarchiv ergibt sich aus dem Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts und der Lastenausgleichsarchivverordnung. Gemäß § 4 Abs. 1 der LAArchV sind für die Archivierung vorgesehen:
- Grund-und Betriebslisten,
- Kartenmaterial,
- Generalakten (Vorgänge, die nicht nur die Bearbeitung eines Einzelfalles zum Gegenstand haben),
- Sonstige Unterlagen, die nach Inhalt und Zweck zu den in das Lastenausgleichsarchiv zu überführenden Unterlagen gehören.
Nach obigen Vorgaben gab die Heimatauskunftstelle Ungarn im November 2002 ihr Schrift- und Bibliotheksgut sowie Kartenmaterial an das Lastenausgleichsarchiv ab. Neben den Grund- und Betriebslisten gelangte u. a. auch die Materialsammlung ins Archiv, die die Heimatauskunftstelle zur Unterstützung ihrer Dienstgeschäfte angelegt hatte. Sie enthält neben Gesetzen und Verordnungen Informationsmaterial zu militärischen, gesellschaftlichen und kulturellen Aspekten, die das Leben der deutschen Volksgruppe in Ungarn betrafen.
Bewertung und Erschließung des Bestandes
Kassationsentscheidungen waren für den kleinen Bestand nicht zu treffen. Ein Aktenplan stand nicht zur Verfügung, die Klassifikation wurde daher frei erstellt.
Literatur, Karten und Pläne der Heimatauskunftstelle wurden in die Dienstbibliothek des Lastenausgleichsarchivs integriert.
Inhaltliche Charakterisierung: Die Unterlagen dokumentieren folgende Bereiche: Grund- und Betriebslisten, Korrespondenz mit öffentlichen und privaten Institutionen im In- und Ausland, Gesetze und Verordnungen, Sammlung von Informationsmaterial zur Durchführung des Aufgabenbereiches.
Zitierweise: BArch ZLA 7-05/...
Gebietsstand und Bevölkerung Ungarns
Das Königreich Ungarn war ein Vielvölkerstaat. Neben der Mehrheit der Magyaren siedelten dort stets Angehörige unterschiedlicher Nationalitäten. Nach den Erhebungen der Volkszählung im Jahr 1930 lebten folgende Ethnien im Staatsgebiet:
Magyaren: 92,09 %
Deutsche: 5,51 %
Slowaken: 1,21 %
Kroaten: 0,32 %
Rumänen: 0,18 %
Bunyevacen, Sokacen etc.: 0,24 %
Serben: 0,08 %
Sonstige: 0,37 %
Die Gesamtzahl der Bevölkerung betrug 18 264 533 Einwohner. Das Judentum firmierte seit Ende des 19. Jahrhunderts laut Gesetz in Ungarn als Glaubensrichtung, nicht jedoch als eigenständige Volksgruppe.
Die unterschiedlichen Volksgruppen einte die magyarische Sprache, die der Großteil der Bevölkerung beherrschte. Lange Zeit gestaltete sich das Zusammenleben weitgehend konfliktfrei. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts verstärkten sich allerdings politische Bestrebungen, die nichtmagyarischen Volksgruppen zu assimilieren, um ein ungarisches Nationalbewusstsein zu erreichen. Diese Politik löste teils heftigen Widerstand aus und begünstigte im Gegenteil nationalistische Strömungen innerhalb der einzelnen Volksgruppen.
Nach dem Ersten Weltkrieg verlor das Königreich Ungarn gut zwei Drittel seines Territoriums an Nachbar- bzw. neu gegründete Nachfolgestaaten. Im Friedensvertrag von Trianon vom 04. Juni 1920 akzeptierte die ungarische Regierung unter Reichsverweser Miklos Horthy weitreichende Gebietsabtretungen:
- die Slowakei und die Karpatho-Ukraine an die Tschechoslowakei
- das Burgenland an Österreich
- Kroatien, Slawonien, Prekmurje, Batschka, Süd-Baranya und Teile des Banats an das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (später Jugoslawien)
- Siebenbürgen mit dem Rest des Banats und Partium an Rumänien
- ein kleines Gebiet im äußersten Norden an Polen
- die Freie Stadt Fiumel (St. Veit am Flaum bzw. Rijeka) an Italien.
Ungarn verlor über 325 000 km² seines Territoriums und 60 % der Bevölkerung. Es verblieben rund 93 000 km² und 8,7 Mio Einwohner.
Unter dem Einfluss des nationalsozialistischen Deutschen Reiches wurden die Gebietsabtretungen teilweise revidiert. Aufgrund des Ersten Wiener Schiedsspruchs fielen der Südstreifen der Slowakei und der westliche Randstreifen der Karpatho-Ukraine an Ungarn zurück. Die restliche Karpatho-Ukraine besetzte Ungarn nach der Zerschlagung der Tschechoslowakei am 15. März 1939. Der Zweite Wiener Schiedsspruch sprach Ungarn die Gebiete Nordsiebenbürgen und Sathmar zu. Im April 1941 besetzte Ungarn im aufgelösten Jugoslawien die Batschka, die südliche Baranya und die Murinsel. Diese Gebietsgewinne verblieben bis zum Einmarsch der Roten Armee im Herbst 1944.
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs fielen die besetzten Gebiete an die Tschechoslowakei, Rumänien und Jugoslawien zurück.
Die deutsche Volksgruppe in Ungarn
Verwaltungsmäßig war das Königreich Ungarn in Komitate, Bezirke (Kreise) und Gemeinden gegliedert. Auf 25 Komitate teilten sich 151 Bezirke, 56 bezirksfreie Städte und 11 Städte mit Munizipalrecht (Recht zur freien inneren Verwaltung) auf. Die Zahl der Gemeinden betrug 3 400.
Deutsche Volkszugehörige lebten in ca. 1 000 Städten und Gemeinden verteilt über alle Komitate. Sie bewohnten überwiegend keinen geschlossenen Siedlungsraum. Das größte und relativ geschlossene Siedlungsgebiet war die sogenannte „Schwäbische Türkei" im Südwesten des Landes. Sie erstreckte sich über die Komitate Baranya, Tolnau und Schomodei sowie die Stadt Fünfkirchen (Pécs) und war Heimat von ca. 230 000 Deutschen. Eine größere deutsche Gruppe siedelte um die Hauptstadt Budapest. Der größere Teil des deutschen Siedlungsgebietes in Westungarn wurde 1921 als Verwaltungsgebiet „Burgenland" zu Österreich geschlagen. Den bei Ungarn verbleibenden Landesteil bewohnten rund 75 000 Deutsche.
Organisation
Zwischen den beiden Weltkriegen gab es zwei von der ungarischen Regierung zugelassene Kulturorganisationen: der „Ungarländische Deutsche Volksbildungsverein" (gegründet 1924) und der „Volksbund der Deutschen in Ungarn" (gegründet 1938). Neben kulturellen waren auch wirtschaftliche und soziale Belange der Deutschen Angelegenheit dieser beiden Verbände, denen auch örtliche Vereine zumeist angeschlossen waren.
Erwerbsleben
Vor dem Zweiten Weltkrieg lebten 85% der Deutschen in Ungarn auf dem Land. Entsprechend stellt sich die berufliche Ausrichtung dar:
Landwirtschaft: 56 %
Gewerbe: 22 %
Industrie, Bergbau: 6 %
Handel: 4 %
Kultur: 3 %
Sonstige Berufe: 9%.
Von den 9 254 486 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche Ungarns waren 362 540 Hektar Eigentum der deutschen Bevölkerung. Das ungarische Erbrecht sah üblicherweise die Realteilung vor. Daraus resultierte angesichts der hohen Kinderzahl in den Familien eine zunehmende Zersplitterung und damit Verkleinerung der landwirtschaftlichen Betriebe. Es überwogen Klein- und kleinstbäuerliche Höfe. Eine bedeutende Rolle spielte in der ungarischen Landwirtschaft der Weinbau. Genossenschaftliche Zusammenschlüsse der Weinbauern zur Verbesserung der Absatzmöglichkeiten waren nicht üblich.
Situation der Deutschen nach dem Zweiten Weltkrieg
Das Kriegsende bewirkte die Auflösung der deutschen Volksgruppe in Ungarn. Etwa 50 000 bis 60 000 Deutsche flohen beim Herannahen der Roten Armee Richtung Westen. Die verbliebene Bevölkerung war vom Umsiedlungsbeschluss des Potsdamer Abkommens und dem ungarischen Vertreibungsgesetz betroffen. Im Jahr 1946 wurden 170 000 Deutsche in die amerikanische Besatzungszone verbracht, vor allem nach Württemberg. Rund 20 000 Personen gelangten nach Österreich. Nach einem Stopp aus wirtschaftlichen Gründen wurde die Abschiebung im August 1947 wieder aufgenommen. Bis Juni 1948 wurden ca. 50 000 Volksdeutsche in die sowjetische Besatzungszone überführt.
Die erste Volkszählung nach dem Krieg am 01.01.1949 ergab, dass nur noch 22 455 Ungarndeutsche in ihrer Heimat verblieben waren. Diese galten zunächst als staatenlos; erst ab 1950 erhielten sie ungarische Pässe. Jegliche deutsche Kulturarbeit war ihnen bis 1955 verboten; die deutsche Sprache war im öffentlichen Leben sowie als Schulfach nicht mehr gestattet.
Die Heimatauskunftstelle Ungarn
Sie wurde am 01. Juni 1953 als eine von fünf Heimatauskunftstellen beim Landesausgleichsamt Baden-Württemberg eingerichtet. Den größten Teil der zu bewältigenden Aufgaben bildeten zu Beginn die Schadensfeststellungsanträge der Vertriebenen. Amtshilfe leistete die Heimatauskunftstelle daneben in folgenden Bereichen:
- Durchführung der Schadensfeststellung für Verfolgte des NS-Regimes nach der 7. FeststellungsDV,
- Durchführung von Entschädigungsleistungen nach dem sog. Kreuznacher Abkommen durch die österreichischen Finanzbehörden.
Ein umfangreiches Aufgabenfeld eröffneten die Gutachten zur deutschen Volkszugehörigkeit nach § 6 BVFG.
Die erforderlichen Arbeitsunterlagen (Literatur, Karten, Pläne, Kataster etc.) waren für die Heimatauskunftstelle teilweise schwer zu beschaffen. Neben staatlichen Stellen waren es vor allem landsmannschaftliche Organisationen sowie Privatpersonen im In- und Ausland, die das benötigte Quellenmaterial zur Verfügung stellten.
Wie im FG vorgesehen befasste sich die Heimatauskunftstelle mit der Ermittlung der für die landwirtschaftliche Schadensbewertung erforderlichen Hektarsätze, der Festlegung der Hauptflächenwerte sowie der Erstellung von Ländermerkblättern im Auftrag des Bundesausgleichsamts. Die Begutachtung des Grund- und landwirtschaftlichen Vermögens für die einzelnen Gemeinden erfolgte durch sogenannte Gemeindearbeitskreise. In diesen fanden sich vorwiegend ehrenamtlich tätige, ortskundige Vertrauensleute zusammen. Insgesamt waren 1 600 Personen in den Arbeitskreisen tätig, die ihre Aufgaben in rund 1 400 Sitzungstagen bewältigten.
Die Mitarbeiter der Heimatauskunftstelle sahen sich regelmäßig mit Grundsatzfragen konfrontiert, die sich aus den zahlreichen Gesetzesänderungen, -ergänzungen, Durchführungsverordnungen und anderen Arbeitsanweisungen ergaben. Die Themen erstreckten sich auf staatliche, gesellschaftliche, kulturelle und soziale Bereiche. Dies und die steigende Anzahl von Spätaussiedlerfällen verlangte umfassende Kenntnisse der ungarischen Gesetze und Rechtsverordnungen, vor allem auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts.
Überlieferungs- und Bestandsgeschichte
Die Übernahme der Bestände der Heimatauskunftstellen ins Bundesarchiv ergibt sich aus dem Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts und der Lastenausgleichsarchivverordnung. Gemäß § 4 Abs. 1 der LAArchV sind für die Archivierung vorgesehen:
- Grund-und Betriebslisten,
- Kartenmaterial,
- Generalakten (Vorgänge, die nicht nur die Bearbeitung eines Einzelfalles zum Gegenstand haben),
- Sonstige Unterlagen, die nach Inhalt und Zweck zu den in das Lastenausgleichsarchiv zu überführenden Unterlagen gehören.
Nach obigen Vorgaben gab die Heimatauskunftstelle Ungarn im November 2002 ihr Schrift- und Bibliotheksgut sowie Kartenmaterial an das Lastenausgleichsarchiv ab. Neben den Grund- und Betriebslisten gelangte u. a. auch die Materialsammlung ins Archiv, die die Heimatauskunftstelle zur Unterstützung ihrer Dienstgeschäfte angelegt hatte. Sie enthält neben Gesetzen und Verordnungen Informationsmaterial zu militärischen, gesellschaftlichen und kulturellen Aspekten, die das Leben der deutschen Volksgruppe in Ungarn betrafen.
Bewertung und Erschließung des Bestandes
Kassationsentscheidungen waren für den kleinen Bestand nicht zu treffen. Ein Aktenplan stand nicht zur Verfügung, die Klassifikation wurde daher frei erstellt.
Literatur, Karten und Pläne der Heimatauskunftstelle wurden in die Dienstbibliothek des Lastenausgleichsarchivs integriert.
Inhaltliche Charakterisierung: Die Unterlagen dokumentieren folgende Bereiche: Grund- und Betriebslisten, Korrespondenz mit öffentlichen und privaten Institutionen im In- und Ausland, Gesetze und Verordnungen, Sammlung von Informationsmaterial zur Durchführung des Aufgabenbereiches.
Zitierweise: BArch ZLA 7-05/...
Heimatauskunftstelle Ungarn (HASt Nr. 5), 1953-2002
60 Aufbewahrungseinheiten; 4,7 laufende Meter
Archivbestand
deutsch
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: B 148 VII (Bundesausgleichsamt), B 126 (Bundesministerium der Finanzen), ZLA 7 KART
Literatur: 20 Jahre Heimatauskunftstellen in Baden-Württemberg. (1973).
Signatur: DL Baden-Württemberg 3
Literatur: 20 Jahre Heimatauskunftstellen in Baden-Württemberg. (1973).
Signatur: DL Baden-Württemberg 3
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
24.04.2026, 10:58 AM CEST
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Bundesarchiv (Archivtektonik)
- Bundesrepublik Deutschland mit westalliierten Besatzungszonen (1945 ff) (Archival tectonics)
- Bundesrepublik Deutschland (1949 ff) (Archival tectonics)
- Finanzen, Wirtschaft (Archival tectonics)
- Lastenausgleich (Archival tectonics)
- Heimatauskunftstelle Ungarn (HASt. Nr. 5) (Archival holding)