Reinhard von Gemmingen bekundet, dass er Wolf Friedrich Kämmerer von Worms genannt von Dalberg, kurmainzischem Amtmann zu Nieder-Olm, eine jährlich zu Weihnachten nach Mainz fällige Gült in Höhe von 200 Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 4000 Gulden verkauft hat. Der Verkäufer quittiert über die Kaufsumme und setzt sein freiadliges Hofgut in Nieder-Saulheim und sein Gültgut in Dorn-Dürkheim, jeweils samt näher bezeichneten Gefällen, sowie seine beiden Auen in den "Elßbacher Awen, am Rhein gelegen, die sechst und siebent genandt", zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt mit vierteljähriger Kündigung auf Weihnachten vorbehalten.