Heinrich Berler, Hans Neufer und Lienhard Rupp, Pfleger und Meister des Siechenspitals am Bach in Schwäbisch Hall, verkaufen den Pflegern der dortigen Pfarrkirche St. Michael, Paul Eberhart und Konrad Höcklin, um 43 3/4 fl rh eine jährliche ewige Gülte in Höhe von 1 fl rh, 1 lb h und 6 h, die aus einem Hof in Buch auf dem Wald (Buch uf den Wäldern) erwirtschaftet werden soll, den die Aussteller vor kurzem von Hans von Gnodstadt und dessen Kindern erworben haben. Genannte Gülte soll eine schlechte sein, mit der weder Fallgebühren noch obrigkeitliche, lehenherrliche oder sonstige Rechte verbunden sind, die sich das Spital ausdrücklich selbst vorbehält; lediglich im Fall der säumigen Entrichtung sind die Pfarrkirchenpfleger mit Wissen des Spitalmeisters zur Pfändung befugt. Der Hof schuldet überdies weiterhin dem Spital eine detailliert beschriebene Herrengülte in Geld und Naturalien. Vorstehende Vereinbarung soll den Rechten der Kapelle in Eltershofen, die zur Begehung des Jahrtags der von Eltershofen von dem genannten Hof ebenfalls eine jährliche Gülte (2 fl) zu beziehen hat, unschädlich sein.