Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Gerhard [Rüdt] von Bödigheim (Bodickeim), derzeit wohnhaft zu Beinheim (Beynheim), mit Leib und Gütern in seinen lebenslangen Schirm und seine Fürsprache. Der Pfalzgraf will dessen Hab und Gut zukünftig schirmen, handhaben und Fürsprache gewähren gleich anderen ihm Verbundenen und seinen Untertanen, sofern sich Gerhard mit dem Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten, seinem Hofgericht oder dort, wo sie es hinweise, begnügt. Er befiehlt allen Amtsleuten, Dienern und Untertanenen, besonders seinem Vogt zu Mosbach Anselm von Eicholzheim, dem dortigen Schultheißen und dem Keller zu Neckarelz (Elnntz), dass sie dem nach bestem Vermögen nachkommen, als ob es andere Pfalzgräfliche oder das Seine berühren würde. Dafür entrichtet Gerhard jährlich 10 Gulden zu St. Veit [= 15.6.] an den pfalzgräflichen Kanzleischreiber zu Heidelberg, dem der Empfang des Schirmgelds befohlen ist.