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Konrad von Amdorf und seine Frau Metze von Erdbach verschreiben als Seelstiftung den Altären zu Ballersbach und Bicken je eine Gülte von 2 Pfennigen Kölner Währung aus ihrem Gut zu Bicken mit der Bestimmung, daß nach ihrem Tode die Kirche von Ballersbach das Gut erben und die Gülte der Kirche zu Bicken entrichten solle, daß jedoch im Falle ihnen noch Kinder geboren werden, diese erben sollen; ferner daß der Kaplan zu Ballersbach, falls seine Kirche Erbin wird, 6 Pfennig aus dem Gut erheben (? Zinsen) soll. Siegler: Diele (!) Pfarrer zu Offenbach.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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