Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Wittich van der Arffe (Wittich von der Arffen) zu seinem und seiner Erben Rat und Diener von Haus aus für sechs Jahre. Dieser soll mit drei reisigen Pferdengerüstet in allen Geschäften, ausgenommen gegen den Erzbischof von Köln, dienen, nach bestem Verständnis raten und Geheimnisse, die er erfährt, verschweigen. Wenn der Pfalzgraf begehrt, dass Wittich, ihm Riesige in Dienst und Sold zuführt, soll er sich darum bestens bemühen. Außerdem soll er ales tun, was ein treuer Rat und Diener seinem Herrn schuldig und pflichtig ist. Für seinen Dienst erhält er, wenn er aus seinem Haus reitet, vom Pfalzgrafen Kost, Futter und mahl. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Er erhält jährlich auf St. Simon und Juda [= 28.10.] gegen Quittung durch den Kammermeister 30 rheinische Gulden. Wenn der Pfalzgraf währenddesen andere reisige Monatssöldner hat, soll Wittich zusätzlich ebenfalls einen Montassold erhalten. Wittich schwört Treue, Huld und Schadenswarnung sowie alles zu tun, wie es zuvor geschrieben steht. Sein Dienstjahr beginnt und endet zu St. Simon und Juda.