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1449, Juli 13; Stade Propst Nikolaus, Prior Heinrich, Küster Jakob und der ganze Konvent des St. Georgsklosters zu Stade bezeugen, daß Ludolf Quast, ewiger Vikar in der Pfarrkirche St. Wilhadi ebendort, den Altar St. Katharinen im Südteil des Klosters wie folgt ausgestattet hat: 16 Scheffel Hafer, genannt haverpacht, aus zwei Stücken Ackerlandes im Kirchspiel Drochtersen, von denen eines Johann Hermens, das andere Kersten Borch, Klaus Smyt und Johann Radekensone bebauen, eine Rente von fünf Mark aus in den Dörfern Wöhrden und Bassenfleth gelegenen Gütern der Knappen von Schulte, außerdem ein Kapital von 422 Mark und acht Schilling, das in Renten angelegt werden soll. Diese Einkünfte sollen zeitlebens zunächst Ludolf und nach seinem Tod sein Onkel, der Bremer Kleriker Meinhard Hamm, genießen, davon aber den Altar mit zwei Priestern versehen. Nach beider Tod erhält der Rat der Stadt Stade bzw. in seinem Namen die Bürgermeister das Präsentationsrecht für den Altar. Von den Einkünften erhält Ludolfs ehemalige Magd Abeleke zeitlebens jährlich eine Rente von einer Mark Lübisch aus einem Kapital von 15 Mark. Nach ihrem Tod soll davon bei jeder Messe eine Kerze gestiftet werden. Zwei Mark jährlich erhalten die jeweiligen Vikare für Seelenmessen der Stifter. Das Gewölbe ("concavitas") des St. Thomasaltars sollen die Vikare beider Altäre gemeinsam benutzen. Siegelankündigung von Propst und Konvent sowie von Bürgermeister und Rat der Stadt Stade, die auch die über die Güter ausgestellten Urkunden verwahren. "Datum et actum Stadis sub anno Domini Millesimo quadringentesimo quadragesino nono ipso die beate Margarete virginis ac martiris". Ausf., Perg.; die angekündigten drei Siegel z. T. leicht beschädigt anhängend. Regest: Bohmbach, UB Georg Nr. 433

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Niedersächsisches Landesarchiv
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