Konrad von Hohenlohe und Konrad [IV.] von Boxberg (Bokesberg) nebst Ehefrau geben ihrer "swigervrowe" Kunigunde, Gräfin von Wertheim, völlige Freiheit in der Verwendung und Veräußerung der liegenden und erwirtschafteten Güter (waz sie der buwet oder genuzet) sowie der fahrenden Habe des Hofes Steinfurt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...