Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Supplik des N.N. wegen Besitzstörung durch Magnus Schade
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Enthält: Der Anwalt Johann Bollen gibt namens des N.N. eine Bittschrift beim Rat der Stadt Warendorf ein, wonach der Magnus Schade, Haus- und Grundnachbar des N.N., wegen eines Abtritts des letzteren und der Fenster des Hauses Schade. Die darüber mit N.N. getroffenen Vergleiche will der Schade nicht einhalten. Der Anwalt bittet, den Schade unter Strafandrohung zur Einhaltung der Vergleichskontrakte zu zwingen. Protokollextrakt. Gebot an den Gerichtsdiener, dem Schade die Besitzstörung bei Androhung von 25 Groschen Strafe zu untersagen. 1700 Mai 8. Vom gleichen Tag der Vermerk des Gerichtsdieners über Einhändigung des Reskripts an Schade.