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Nds. Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) (Bestand)
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Enthält: Allgemeine Angelegenheiten, u.a. Richtlinien, Gedenkstättenpädagogik und Klausurtagungen, Lehrerfortbildungskurse, Lehrerweiterbildungsprojekte
Geschichte des Bestandsbildners: 1. Landesinstitut für Lehrerfort-, -weiterbildung und Unterrichtsforschung (NLI)
Durch Beschluss des Niedersächsischen Landesministeriums vom 30. Januar 1979 (Nds. MBl. S. 228) wurde mit Wirkung vom 1. Februar 1979 ein Landesinstitut für Lehrerfort-, -weiterbildung und Unterrichtsforschung (NLI) in Hildesheim errichtet. Eingegliedert wurde das Niedersächsische Zentralinstitut für Sporterziehung in Hannover, das u.a. für die Lehrerfortbildung in Fragen des Sports zuständig war. Folgende Aufgaben wurden dem NLI zugewiesen:
1) Planung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur Lehrerfort- und -weiterbildung für Lehrer aller Schulformen;
2) Vorbereitung und Unterstützung der Richtlinienarbeit des Kultusministers;
3) Planung, Organisation und Durchführung von Vorhaben und Projekten der Unterrichtsforschung;
4) Dokumentation, Publikation und Auswertung des erziehungswissenschaftlichen Schrifttums für den Unterricht.
Bis zur Gründung des NLI wurden die Aufgaben der Lehrerfortbildung vom Kultusministerium, Referat 202 (siehe Bestand Nds. 400) wahrgenommen, dem das neue Institut direkt unterstellt ist. Das NLI gliedert sich unter einem Präsidenten in acht Dezernate (vgl. Organisationsplan in der Dienstakte Spez. E 1441), zur Beratung wurde ein Beirat aus Vertretern der Lehrerschaft, der Schulverwaltung, der Hochschulen, Kirchen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gebildet, die vom Kultusminister berufen werden.
Aufgrund der Notwendigkeit der Schulung der Lehrerschaft in den neuen Technologien richtete man 1991 regionale Computer-Centren zur Lehrerfortbildung ein, die im NLI durch die Projektgruppe "Neue Technologien und Schule" begleitet wurde.
2. Niedersächsisches Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik (NLI)
Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 1. Oktober 1995 wurde das Dezernat S 3 - Landesmedienstelle - des Niedersächsischen Landesverwaltungsamtes aufgelöst und die Aufgaben (v.a. Betreibung eines Medienverleiharchivs, Bildarchivs sowie Landesfilm- und Videoarchivs) dem NLI übertragen. Die Behördenbezeichnung änderte sich in Niedersächsisches Landesinstitut für Fortbildung und Weiterbildung im Schulwesen und Medienpädagogik (NLI).
3. Niedersächsisches Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung (NLI)
Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung zum 1. Januar 2002 wurde das NLI umstrukturiert und in Niedersächsisches Landesinstitut für Schulentwicklung und Bildung umbenannt, wobei das Kürzel beibehalten worden ist. Es widmete sich verstärkt den Themengebieten Medien, Kommunikation, Wissenstransfer sowie Qualitätsmanagement und Evaluation. Aufgaben des Instituts waren somit:
1) Allgemeinbildende Schulen, berufliche Bildung: u.a. Fort- und Weiterbildung, pädagogisch-psychologische Beratung, Durchführung innovativer Vorhaben, Rahmenrichtlinien, Schulbuchprüfung;
2) Medien, Kommunikatiohn, Wissenstransfer: u.a. Nds. Bildungsserver, Entwicklung und Vermittlung von Medienkompetenz, Publikationen, Veranstaltungsmanagement, Fortbildungsprogramm;
3) Qualitätsmanagement, Evaluation: u.a. Koordinierung und Auswertung landesweit bedeutsamer Vorhaben zur Schulentwicklung, Konzepte zur Schulprogrammentwicklung, Grundsätze und Standards für Evaluation und Qualitätssicherung, periodische Evaluationsberichte, Zertifizierungsverfahren, Qualifizierung für Schulentwicklung/ Qualitätsmanagement/ Evaluation.
4. Niedersächsisches Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS)
Geschichte des Bestandsbildners: Im Zuge eines Sparpakets nach dem Regierungswechsel im März 2003 sollten im Bereich des Kultusministeriums durch die Zusammenlegung des NLI mit der Landeszentrale für Politische Bildung (NLpB) und dem Landesprüfungsamt für Lehrämter in Hannover (NLPA) erhebliche Einsparungen verwirklicht werden. Durch Beschluss der Niedersächsischen Landesregierung vom 20.1.2004 wurden das NIL und das NLPA daher zum 31.1.2004 aufgelöst. Gleichzeitig wurde entschieden, zum 1.2.2004 das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS) zu errichten, das wesentliche Aufgaben der beiden aufgelösten Institutionen übernahm. Dies galt auch für den Betrieb des Niedersächsischen Bildungsservers (NiBiS). Damit wurden in Niedersachsen erstmals die Lehreraus- mit der -fortbildung in einem Amt vereint. An der Lehrerfortbildung wurden danach stärker auch die Universitäten, Träger der Erwachsenenbildung und andere außerschulische Einrichtungen beteiligt.
Das neue Landesamt mit Sitz in Hildesheim unterhielt Außenstellen, die im wesentlichen denen des ehemaligen NLPA entsprachen.
5. Niedersächsisches Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ)
Geschichte des Bestandsbildners: Mit Wirkung vom 1. Januar 2011 ist das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitäts-entwicklung (NLQ) errichtet worden. Gleichzeitig wurden das Niedersächsische Landesamt für Lehrerbildung und Schulentwicklung (NiLS, s.o.) und die Niedersächsische Schulinspektion (NSchI) aufgelöst und ihre bisherigen Organisationseinheiten einschließlich ihrer Aufgaben auf das NLQ übertragen.
Das NLQ hat weiterhin seinen Sitz in Hildesheim. Es nimmt Aufgaben in folgenden Bereichen wahr: Schulinspektion und Evaluation, Qualitätsentwicklung, Qualifizierung von Leitungspersonal, Information und Kommunikation einschließlich Medienbildung. Das NLQ gliederte 2012 sich in die folgenden Abteilungen:
- Abt. 1: Verwaltung, Qualitätsmanagement, Zentrum für Informationstechnologien und Medienbildung, Niedersächsischer Bildungsserver (NiBiS), Zentrale Arbeiten;
- Abt. 2: Schulinspektion, Evaluation;
- Abt. 3: Fort- und Weiterbildung, Lehrpläne und zentrale Prüfungen, Staatsprüfungen, Hochschulzugangsberechtigung, Schulbuchprüfung;
- Abt. 4: Qualifizierung von Leitungspersonal, Europa und Internationales.
Stand: November 2012 (ergänzt Juni 2015)
Bestandsgeschichte: 1987 bot das NLI dem Hauptstaatsarchiv erstmals Schriftgut zur Übernahme an. Aufgrund eines Behördenbesuchs befand Dr. Poestges lediglich Schriftgut des Dezernats 1 als archivwürdig, das die Vorbereitung und Durchführung der zahlreichen Lehrerfortbildungskurse zum Inhalt hat. Vereinbart wurde die Abgabe jeder 15. ausgesonderten Akte eines Jahres.
Bislang wurde Schriftgut der Kursjahrgänge 1974 - 1980 als Acc. 139/87, 126/88 und 73/90 übernommen. Dabei wurden die Acc. 139/87 und 126/88 komplett und die Nr. 1 - 44 der Acc. 73/90 zum Bestand Nds. 400 Kultusministerium gelegt, da diese Akten im Kultusministerium begonnen und auch dort geschlossen worden waren. Die Acc. 138/87 und 126/88 wurden von Dr. Gieschen verzeichnet.
Nach den oben genannten Kriterien wurden die Kursakten der Jahrgänge 1981 und 1982 als Acc. 94/92, der Jahrgang 1983 als Acc. 137/94 in den Bestand übernommen. Die Kursjahrgänge 1984, 1985 und 1986 bilden die Acc. 36/97. 5 Akten zum Pilotprojekt P 17 "EDV in der gymnasialen Oberstufe" bilden die Acc. 9/99.
Stand: Februar 1999
Die neuverzeichnete Akzession 159/98 enthält Lehrerfortbildungskurse der Jahre 1987 bis 1991.
Stand: Mai 2002
Insgesamt besteht der Bestand aus derzeit 12 Ablieferungen.
Stand: Dezember 2020
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.