Klage der Witwe Johan Hagens und der Witwe Reinhardts, geb. Ursula Bruns bei der alten Schrande ./. Wilhelm Schevel. Klägerinnen behaupten: der Beklagte habe Ihnen vorgeredet, er sei beauftragt, Mädchen, die Nonnen werden wollten, dem Kloster Wasserleben in Braunschweig zuzuführen, wo sie ohne große Unkosten aufgenommen würden; sie hätten ihm darauf ihre Töchter Katharina Hagens und Katharina Reinhardts anvertraut. Der Beklagte habe ihre Töchter zum Kloster Adersleben gebracht und sie hier sich selbst überlassen; sie seien dort nicht aufgenommen worden; er habe das ihm anvertraute Geld unterschlagen und ihren Töchtern das Reisegeld und Schmucksachen abgeschwindelt; sie hätten ihre Kinder zurückholen lassen müssen. Klägerinnen verlangen daher Schadensersatz.