Hans Werner, Gemeinsmann zu Neckarzimmern, und seine Ehefrau Katharina bekunden, dass sie Hans Christoph von Gemmingen, Reinhards zu Hornberg Sohn, eine jährlich zu Lichtmeß [= 2. Februar] fällige Gült in Höhe von 2 ½ Gulden (den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzer) um 50 Gulden verkauft haben. Die Verkäufer quittieren über die Kaufsumme und setzen ihre näher bezeichnete freieigene halbe Behausung mit Scheune und Hofstatt in Neckarzimmern zu Unterpfand. Die Wiederlösung der Gült zum selben Preis bleibt beiden Seiten bei vierteljähriger Kündigung vorbehalten.