Martin Waydelin, Müller auf der Leinmühle bei Illerbach, verpflichtet sich mit Billigung seines Lehensherrn, Abts Martin von Rot, der Gemeinde zu Bachen einen Teich voll Wasser oberhalb seiner Mühle gegen eine Gebühr zu Brunnenwasser abzulassen. Dies war schon von seinem Vorgänger Peter Zisel, jetzt Müller zu Graben, verwilligt, aber von ihm, Martin Waydelin, in einem langen Streit mit der Gemeinde Bachen angefochten worden, bis der Abt einen Entscheid und Vergleich traf. Danach hat der Müller zur Erhaltung der Brunnen in Bachen soviel Wasser abzugeben, als durch ein auf dem Pergament angegebenes Loch fließen kann. Geschieht dies nicht, hat der Müller täglich 10 Pfund Heller Strafe zu entrichten. Dafür ist die Gemeinde verpflichtet, den Bach jährlich von seinem Ursprung bis zu dem Weiher zu reinigen und dem Müller zwei Weideplätze zu überlassen. Siegler: Abt Martin von Rot. Orig. Perg., rechte Hälfte stark angefressen, 1 S. fehlt.
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Martin Waydelin, Müller auf der Leinmühle bei Illerbach, verpflichtet sich mit Billigung seines Lehensherrn, Abts Martin von Rot, der Gemeinde zu Bachen einen Teich voll Wasser oberhalb seiner Mühle gegen eine Gebühr zu Brunnenwasser abzulassen. Dies war schon von seinem Vorgänger Peter Zisel, jetzt Müller zu Graben, verwilligt, aber von ihm, Martin Waydelin, in einem langen Streit mit der Gemeinde Bachen angefochten worden, bis der Abt einen Entscheid und Vergleich traf. Danach hat der Müller zur Erhaltung der Brunnen in Bachen soviel Wasser abzugeben, als durch ein auf dem Pergament angegebenes Loch fließen kann. Geschieht dies nicht, hat der Müller täglich 10 Pfund Heller Strafe zu entrichten. Dafür ist die Gemeinde verpflichtet, den Bach jährlich von seinem Ursprung bis zu dem Weiher zu reinigen und dem Müller zwei Weideplätze zu überlassen. Siegler: Abt Martin von Rot. Orig. Perg., rechte Hälfte stark angefressen, 1 S. fehlt.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 U 467
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 486 Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster
Rot an der Rot, Prämonstratenserkloster >> Urkunden >> VIII. Beziehungen zu den Untertanen >> 3. Verträge der Gemeinden oder Untertanen des Klosters >> Bachen
1582 März 7
Urkunden
Waydelin (Waidelin), Martin, Müller, Illerbachen
Zisel, Peter, Müller, Graben
Illerbachen : Berkheim BC; Mühle
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ
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- 3. Verträge der Gemeinden oder Untertanen des Klosters (Gliederung)
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