Martin Waydelin, Müller auf der Leinmühle bei Illerbach, verpflichtet sich mit Billigung seines Lehensherrn, Abts Martin von Rot, der Gemeinde zu Bachen einen Teich voll Wasser oberhalb seiner Mühle gegen eine Gebühr zu Brunnenwasser abzulassen. Dies war schon von seinem Vorgänger Peter Zisel, jetzt Müller zu Graben, verwilligt, aber von ihm, Martin Waydelin, in einem langen Streit mit der Gemeinde Bachen angefochten worden, bis der Abt einen Entscheid und Vergleich traf. Danach hat der Müller zur Erhaltung der Brunnen in Bachen soviel Wasser abzugeben, als durch ein auf dem Pergament angegebenes Loch fließen kann. Geschieht dies nicht, hat der Müller täglich 10 Pfund Heller Strafe zu entrichten. Dafür ist die Gemeinde verpflichtet, den Bach jährlich von seinem Ursprung bis zu dem Weiher zu reinigen und dem Müller zwei Weideplätze zu überlassen. Siegler: Abt Martin von Rot. Orig. Perg., rechte Hälfte stark angefressen, 1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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