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Akten zum Kunstkammersturz 1791/92, Unterfasz. 3: Eingänge seit dem Sturz 1784/85
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Verzeichnis der Objekte, die nach dem Sturz im Sommer 1784 in das Kunst-, Pretiosen- und Naturalienkabinett gelangt sind, mit Angabe ihrer Nummern im neuen Inventar (fol. 4-7).
a) Gesamtverzeichnis der Zugänge aus dem Zeitraum 1783-1790 (vgl. A 20 a Bü 133 Nr. 2):
- Mineralien und Fossilien, mit Angabe der Fundorte (u.a. gestiftet durch Pfarrer (Philipp Matthäus) Hahn (1739-1790) aus Echterdingen (Nr. 1), durch Antiquar Johann Friedrich Vischer (Nr. 2, 22, "von mir, dem Aufseher dieses Cabinets"), König Christian VII. von Dänemark (Nr. 6, vgl. m); bzw. aufgekauft aus dem Besitz des Prof. Gymnasii Roesler (Nr. 4, bereits 1783; vgl. g), Professor Karl Heinrich Köstlin (1756-1783) (Nr. 5, bereits 1783; vgl. e), f) und s), Bergschreiber Kapf (Nr. 12, vgl. u);
- botanische und zoologische Präparate (u.a. aus dem Besitz der verwitweten Kriegsratskanzlistin Hafner (d.h. Christiane Margarethe Hafner, geb. Spengler, Witwe des Kriegsratskanzlisten Christoph Konrad Hafner, + 1785) bzw. ihres zum Kap der Guten Hoffnung gereisten Sohnes (Nr. 7; vgl. r), außerdem die zoologische Sammlung des Uracher Bürgermeisters (Karl Wilhelm) Scherpf, die zuvor in Hohenheim untergebracht war (Nr. 13));
- antike Grabungsfunde: ein Bronzering, eine Bronzefigur, ein Gefäßfragment, ein Löffel, eine Haarnadel, ein Ring, ein Brustbild und ein Siegel aus Metall (eingesandt ab 1785 durch den Oberamtmann zu Köngen (Nr. 8) und 1786 durch den Spezialkeller zu Lauffen (Nr. 9), danach teils durch den Aufseher des Münzkabinetts, Bibliothekar Georg Friedrich Vischer an die Kunstkammer überstellt), eine silberne Gürtelschnalle, Goldbleche (Nr. 21, 25; gefunden in einem alten Grabmal in einem Weinberg unweit des Pfleghauses in Untertürkheim; vgl. a'), b');
- optische Geräte sowie eine Sonnenuhr und eine Waage, die durch den Pfarrer (Philipp Matthäus) Hahn angefertigt wurden (Nr. 10; ebenfalls durch Bibliothekar Vischer überstellt);
- exotische Gebrauchsgegenstände aus Tahiti, die der "durch seine grose Seereysen berühmte Engelländer nahmens Bancks" (d.h. Joseph Banks, Naturforscher, 1742-1820) von dort mitgebracht hat (Nr. 15; umfasst Kleider aus der Rinde des "Papier-Maulbeerbaums", ein Instrument aus Eisenholz, das zur Herstellung dieser Kleider benutzt wird, eine überwiegend aus Perlmutt hergestellte Angel, ein aus schwarzen Haaren gesponnenes Garn);
- ein württembergisches Petschaft aus Kristall, Gold und Email (Nr. 20).
Diese Stücke entsprechen folgenden Nummern in folgenden Inventaren (soweit erkennbar):
- Inventarium über die Fossilia Canstadiensia, Nr. 167;
- Regnum Minerale, Nr. 3516, 7097, 7098 sowie Beilagen C, D, E, F, G;
- Regnum Animale, Nr. 1095, 1096, 1298-1319, 1336, 1337, 1395;
- Regnum Vegetabile, Nr. 243;
- Hauptinventar von 1785/92 (A 20 a Bü 130 bzw. 135), Antiqua von Bronze, fol. 146 b), Nr. 195-198;
- Hauptinventar von 1785/92 (A 20 a Bü 130 bzw. 135), Artefacta, fol. 29, Nr. 215-218, 222-224;
- Hauptinventar von 1785/92 (A 20 a Bü 130 bzw. 135), Exotica, Nr. 58-63.
b) Verzeichnis der botanischen Präparate aus dem Köstlin'schen Naturalienkabinett, die in das "Regnum Vegetabile" eingeordnet wurden (dort Nr. 56-71, 73-83, 86-244, 607; fol. 8-12). c) Auf Antrag des Antiquars Johann Friedrich Vischer vom 6. Dezember 1783 gewährt das Oberhofmarschallamt im Namen des Herzogs Karl Eugen am 7. Dezember den Ankauf der Naturaliensammlung eines in Geldnöten befindlichen Reisenden zum Preis von zehn Carolins sowie die mündliche Bitte des Verkäufers, eine zunächst mit diesem Konvolut angebotene Tabatière, zwei Rockknöpfe und einen Uhrschlüssel wieder vom Verkauf auszunehmen. Die beiliegende schriftliche Bitte des Verkäufers Seltzer vom 6. Dezember, angesichts des sehr geringen Preises noch eine freiwillige Zulage zu den zehn Carolins auszuzahlen, wird dagegen ignoriert. Der Empfang der zehn Carolins wird am 8. Dezember durch "Francous Salzir" quittiert, die Unterschrift stammt jedoch offensichtlich aus der Hand Vischers, nicht Seltzers. Laut Vermerk in Rötelstift wurden die erworbene Stücke dem Köstlin'schen Kabinett einverleibt ("Nr. 64", fol. 13-15).
d) Das Oberhofmarschallamt beauftragt Antiquar Vischer am 9. Juli 1785, in Zusammenarbeit mit dem Obersten und Intendanten (Christoph Dionysius) von Seeger (1740-1808) außer dem Naturalienkabinett auch die im Alten Schloss untergebrachte Köstlin'sche Naturaliensammlung in das Akademiegebäude (d.h. die Hohe Karlsschule) umzulagern ("Nr. 73", fol. 16-17).
e) Katalog des "Herbarium Vivum", das als Teil des Köstlin'schen Naturalienkabinetts in das herzogliche Naturalienkabinett gelangt ist. Der Katalog ist nach der botanischen Taxonomie des Carl von Linné geordnet (fol. 18-34 a).
f) Katalog der Mineralien und Fossilien aus dem Köstlin'schen Naturalienkabinett, die überwiegend in das "Regnum Minerale" des herzoglichen Naturalienkabinetts eingeordnet wurden (ca. 1000 Einträge, fol. 35-75).
g) Katalog der Mineralien und Fossilien aus dem Röslerischen Mineralienkabinett, die überwiegend in das "Regnum Minerale" des herzoglichen Naturalienkabinetts eingeordnet wurden (ca. 1300 Einträge, fol. 76-116).
h) Begleitschreiben zu g): Das Oberhofmarschallamt sendet dem Antiquar Vischer am 24. Dezember 1783 ein Verzeichnis von Mineralien, das der Professor Gymnasii M. Roesler eingeschickt hat, und fordert ihn auf zu untersuchen, in wie fern Stücke der verzeichneten Arten bereits in der Köstlin'schen Sammlung vorhanden sind ("Nr. 65", fol. 117-118).
Vgl. a. A 202 Bü 1934.
i) Gemäß Anweisung des Oberhofmarschallamts (g) erstattet Antiquar Vischer am 27. Dezember 1783 Bericht zu den Übereinstimmungen zwischen der Köstlin'schen und der Röslerischen Naturaliensammlung: Beide Sammlungen ergänzen sich gegenseitig sehr gut und weisen wenig Überschneidungen auf. Vischer empfiehlt, bei Ankauf der Röslerischen Sammlung zugleich auch die Glasschränke zu erwerben, in denen die Stücke bisher untergebracht waren. Er wird daraufhin per Dekret vom 29. Dezember durch den Herzog angewiesen, Rösler 600 fl. für die Sammlung zu bieten ("Nr. 66", fol. 119-120).
j) Gemäß Anweisung des Oberhofmarschallamts (i) berichtet Antiquar Vischer am 30. Dezember 1783 über die Annahme des Kaufangebots für die Röslerische Mineraliensammlung sowie seine eigene Inspektion der Sammlung. Der Herzog weist ihn daraufhin am 31. Dezember an, unter Hinzuziehung des Kammerherrn (Karl) von Gemmingen die Röslerische Sammlung samt Repositorien abholen und zu dem Standpunkt transportieren zu lassen, an dem sich bereits die Köstlin'sche Sammlung befindet ("Nr. 67", fol. 121-122).
k) Am 27. März 1784 dankt Antiquar Vischer dem Herzog für den Ankauf der Röslerischen Sammlung. Der Herzog nimmt seine Anzeige zur Kenntnis und weist ihn am 29. März an, die Sammlung im Herrenhaus zu lagern, die Stücke jedoch noch nicht in das herzogliche Naturalienkabinett einzugliedern, sondern zunächst in ihrem gegenwärtigen Zusammenhang zu belassen, bis der Herzog Gelegenheit hatte, sie selbst zu inspizieren ("Nr. 70", fol. 123-124). l) Am 4. Juni 1785 wird durch (den Bibliothekar Georg Friedrich?) Vischer notiert, dass der Herzog die Röslerische Sammlung besichtigt hat und sie jetzt in das herzogliche Naturalienkabinett eingegliedert werden kann ("Nr. 72", fol. 125-126).
m) Verzeichnis der Mineralien, die auf Befehl König Christians VII. von Dänemark an Herzog Karl Eugen von Württemberg übersandt und am 31. Oktober 1785 in die Kunstkammer übernommen wurden (338 Einträge, fol. 127-133).
NB: 1784 hatte Herzog Karl Eugen ein kleineres Konvolut als Geschenk an den König geschickt (vgl. A 20 a Bü 118 sowie Bü 130 fol. 256-257).
n) Begleitschreiben zu m): Das Oberhofmarschallamt sendet dem Antiquar Vischer am 1. August 1785 den Katalog der Mineralien, die der König von Dänemark dem herzoglichen Naturalienkabinett schenken will, damit Vischer sich bei Eintreffen der Sammlung von ihrer Vollständigkeit überzeugen kann ("Nr. 74", fol. 134-135).
o) Verzeichnis von Erzstufen, Achaten, Kristall- und Quarzdrusen, die am 29. September 1784 von durchreisenden Naturalienhändlern angekauft wurden (107 Einträge, fol. 136-137).
p) Am 7. Oktober 1785 erinnert Antiquar Vischer den Herzog an ein Angebot des Sohns des mittlerweile verstorbenen Kriegsratskanzlisten Christoph Konrad Hafner (+ 1785), der einige vom Kap der Guten Hoffnung mitgebrachten Naturalien zum Kauf angeboten hat. Da der Herzog die Objekte entgegen seiner geäußerten Absicht bisher nicht in Augenschein genommen hat und der Anbieter seiner Geschäfte wegen wieder nach Afrika aufbrechen musste, hat letzterer die Stücke seiner mittlerweile verwitweten Mutter überlassen, die nun gegenüber dem Antiquar Vischer das Angebot erneuert hat. Als besonders interessant hebt Vischer das von Hafner mitgebrachte Saatgut exotischer Pflanzen hervor, die möglicherweise in der Hofgärtnerei noch zum Keimen gebracht werden könnten. Falls dies nicht gelänge, wäre die Sammlung nach Vischers Einschätzung nicht mehr als zwei Carolins wert, er stellt es jedoch dem Herzog anheim, ob dieser der Witwe aufgrund ihrer schwierigen finanziellen Situation einen höheren Preis zahlen will. Das Oberhofmarschallamt weist ihn daraufhin am 28. November an, der Witwe zwei Carolins für die Objekte zu bieten ("Nr. 75", fol. 138-139).
q) Am 30. November 1785 zeigt Antiquar Vischer dem Oberhofmarschallamt an, dass die Witwe Hafner das Angebot von zwei Carolins annimmt, und übersendet zugleich das erworbene Saatgut: zwei Muskatnüsse und 16 Sorten Wildblumensamen. Das Oberhofmarschallamt setzt ihn am 6. Dezember in Kenntnis, dass der Witwe die versprochenen zwei Carolins ausbezahlt wurden ("Nr. 76", fol. 140-141).
r) "Lit. G": Verzeichnis der (von der Witwe Hafner erworbenen) zoologischen Präparate und Pflanzensamen aus Afrika (27 Posten, überwiegend als "Ausschuss" eingeordnet; "Nr. 76", fol. 142-143).
s) Katalog der zoologischen Präparate aus dem Köstlin'schen Naturalienkabinett, die überwiegend in das "Regnum Animale" des herzoglichen Naturalienkabinetts eingeordnet wurden. Antiquar Vischer beklagt in einer an Herzog Karl Eugen gerichteten Einleitung die durch das frühe Ableben des Sammlers Köstlin bedingte mangelhafte Ordnung seiner Sammlung, da viele der im Katalog beschriebenen Stücke sich nicht am richtigen Platz befinden, andere, die Köstlin erst noch zu erwerben gedachte, zwar im Katalog verzeichnet, real aber nicht vorhanden sind und wieder andere Stücke, die Köstlin bereits erworben hatte, noch nicht im Katalog verzeichnet waren. Es folgt das Verzeichnis der zoologischen Präparate, geordnet nach Säugetieren, Vögeln, Amphibien, Fischen, Insekten und Würmern (inklusive Conchilien, Korallen und Tierpflanzen) (fol. 144-185).
t) "Lit. J": Verzeichnis der Aktenstücke u), v), w), x), y) (fol. 186).
u) Katalog der Mineraliensammlung des Gottfried Ulrich Kapf, herzoglich württembergischer Bergrat zu Alpirsbach (fol. 187-312). v) Antiquar Vischer berichtet Herzog Karl Eugen am 15. Januar 1786 vom Angebot des Alpirsbacher Bergrats Kapf zum Erwerb einer Golderzstufe zum Preis von 14 Carolins. Vischer argumentiert trotz des hohen Preises für den Kauf und erinnert dabei unter anderem daran, dass Kapf und sein Bruder (Johann Martin Kapf), Bergrat im fürstenbergischen Wittichen, dem Herzog neun Jahre zuvor bereits sehr ansehnliche Sammlungen geschenkt haben, ohne dafür irgend eine Gegenleistung erhalten zu haben (vgl. A 20 a Bü 117 Nr. 1 a), d). Der Herzog lässt dennoch am 18. Januar antworten, dass ihm der Ankauf der Erzstufe zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu teuer sei ("Nr. 77", fol. 313-314).
Vgl. a. A 202 Bü 1934.
w) Antiquar Vischer berichtet Herzog Karl Eugen am 2. August 1787 vom Angebot des Alpirsbacher Bergrats Kapf, der nunmehr seine gesamte Sammlung zum Kauf anbietet, und argumentiert für den Kauf. Aus Kapfs beiliegendem Brief vom 30. Juli geht hervor, dass er sich aufgrund seiner fortschreitenden Erblindung und seinen hierdurch geänderten Lebensumständen von seiner Sammlung trennen muss, für die er 2.000 fl. verlangt. Der Herzog willigt am 4. August unter der Bedingung ein, dass der Kaufpreis auf 1.500 fl. reduziert und in drei jährlichen Raten zu 500 fl. ausgezahlt wird ("Nr. 79", fol. 315-317).
x) Antiquar Vischer zeigt Herzog Karl Eugen am 17. August 1787 an, dass Bergrat Kapf die gestellten Bedingungen für den Kauf seiner Mineraliensammlung annimmt. Ein entsprechendes Schreiben Kapfs vom 13. August liegt bei. Der Herzog lässt Vischer daraufhin am 27. August mitteilen, dass die Bezahlung der ersten Rate der Kaufsumme veranlasst wurde ("Nr. 80", fol. 318-321).
y) Antiquar Vischer benachrichtigt Herzog Karl Eugen am 13. September 1787 über das Eintreffen der Kapfschen Mineraliensammlung und bittet, die Bezahlung der Transportkosten zu veranlassen. Der Herzog lässt ihm am 24. September mitteilen, dass die Bezahlung der fraglichen Summe von 19 fl. 59 kr. veranlasst wurde ("Nr. 81", fol. 322-324).
z) Antiquar Vischer fragt am 11. Dezember 1788, ob er das Fell von zwei Kälbern mit Doppelfehlbildung (siamesische Zwillinge) kaufen und durch den Uracher Bürgermeister (Karl Wilhelm) Scherpf ausbalgen lassen soll, das ein Bürger namens Ezel ihm für 3 fl. angeboten hat. Der Herzog bejaht am gleichen Tag ("Nr. 83", fol. 325-326).
a') Das Oberhofmarschallamt weist den Antiquar Vischer am 24. Dezember 1789 an, einige Objekte in das herzogliche Altertümerkabinett aufzunehmen, die kürzlich in einem alten Grab nahe dem Pfleghaus in Untertürkheim gefunden wurden ("Nr. 87", fol. 327-328).
b') Erneute Anweisung an Vischer zur Aufnahme von zwei Goldplättchen vom gleichen Fundort, 22. Mai 1790 ("Nr. 89", fol. 329-330).
c') Das Oberhofmarschallamt weist den Antiquar Vischer am 30. Mai 1790 zur Aufnahme eines "Brod-Stein(s)" in das Mineralienkabinett an ("Nr. 88", fol. 331-332).
d') Antiquar Vischer fragt am 21. März 1785, ob er das Fell eines mit drei Beinen geborenen Kalbs kaufen soll, dass der Stuttgarter Metzger Glaser ihm für 2 fl. 45 kr. angeboten hat. Der Herzog lässt ihn am 22. März informieren, dass die Rentkammer beauftragt wurde, dem Metzger das Fell abzuhandeln und an den Uracher Bürgermeister Scherpf zur Präparierung zu schicken ("Nr. 71", fol. 333-334).
Vgl. a. A 202 Bü 1934.
e') Am 16. Juli 1789 sendet (Kammerherr von Böhnen?) aus Hohenheim dem Antiquar Vischer im Auftrag des Herzogs ein Konvolut architektonischer und technischer Modelle (von Brücken, Mühlen, mechanischen Konstruktionen, einem Grabmal, landwirtschaftlichen Geräten) und einzelnen Gebrauchsgegenständen (u.a. ein Schaufel), das laut beiliegendem Verzeichnis 29 Einzelposten umfasst (fol. 335-338).
f') "Lit. Q": Verzeichnis von 55 Posten zoologischer Präparate, die zwischen 1789 und 1791 dem Naturalienkabinett eingegliedert wurden (Regnum Animale, Nr. 1338-1392; fol. 338 a) -339). g') Auszug aus dem Rentkammerprotokoll vom 2. Juli 1789: Gemäß dem herzoglichen Dekret vom 29. Juni sollen unter den Tierpräparaten im Naturalienkabinett von jeder in Württemberg heimischen Tierart jeweils ein männliches und ein weibliches erwachsenes Exemplar sowie ein Jungtier aufgestellt werden. Der Aufseher über das Naturalienkabinett, Antiquar Vischer, sowie der Uracher Bürgermeister Scherpf sollen dazu das nötige veranlassen. Insbesondere soll Vischer zunächst der Rentkammer mitteilen, von welchen Arten im Kabinett noch Präparate fehlen. Eine entsprechende Liste aus Vischers Hand liegt bei ("Nr. 86", fol. 340-342).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.