Carl Anselm Reichsfürst v. Thurn und Taxis und Abt Robert von Salmansweiler bestätigen die von ihren Bevollmächtigten am 10. bis 12. September in Scheer getroffenen Vereinbarungen: 1. Wegen der Weidstreitigkeiten zwischen Salem und der Gemeinde Wolfertsweiler bezügl. des Hofes Bachhaupten wird der Vertrag von 1505 angenommenen (1505 Mai 19 StA. Sigmaringen, Urkunden Ostrach), doch darf die Ausübung der Weide nicht geschehen, solange Feldfrüchte stehen. 2. Der Hof Bachhaupten ist berechtigt, in allen 3 Öschen zu weiden bis auf den Platz, wo nach bisheriger Observanz das Kloster Sießen den Schaftrieb hat, nämlich im Teuch, im Wasserfurch des Fulgenstadter Ösches, doch sind die Gemeindegüter davon ausgenommen. Es dürfen nioht mehr als 300 Schafe eingetrieben werden. Wenn dreihundert eingetrieben werden, sind an die Gemeinde Wolfertsweiler 3 1/2 Pfund Käse und 9 Körblein Zieger und 2 Körblein Zieger an jede Mähne zu entrichten, werden jedoch aus Mangel an Weide weniger Schafe aufgetrieben, so wird die Käselieferung entsprechend verringert. 3. Wegen des Schaftriebs im Wagenhart genießt Bachhaupten gemäß dem Vertrag von 1561 kein Vorrecht, sondern ist gleich weidberechtigt wie Bolstern, Friedberg und Wolfertsweiler; sobald Bachhaupten irgendein Stück Vieh eintreibt, sind auch die anderen Gemeinden zum Eintrieb berechtigt. 4. Hinsichtlich des Holzeinschlages kann man sich nicht mehr an die alten Verträge halten; es wird aber erwartet, daß nicht mehr gehauen als nötig und die Haue auch nicht länger gebannt werden als nötig ist, weil sonst der Weidgang beeinträchtigt wird. Salem wird das schon 20 Jahre gebannte St. Georgiholz auf Michaeli 1787 öffnen. Bachhaupten hat nicht das Recht, mit Schafen auf Stockäcker zu treiben. Die Gemeinden Friedberg, Bolstern u. a. sollen im Besuch des Eckerichts nicht beeinträchtigt werden. Das Brotlaubenhaus soll den Würnsweilerschen Lehenleuten ins Lehen eingelegt und dem scheerischen Steuerkataster einverleibt werden. Die Thayengüter und das Birkholz jedoch sollen als Kammergüter angesehen und nicht besteuert werden. Durch die Einbeziehung des Brotlaubenholzes in die Würnsweierschen Lehenshöfe wird Salem von jeder weiteren Beholzungslast der Bauern befreit. Am 11. Sept. wurden die Grenzen an der Heerstraße Bolstern-Ostrach besichtigt und berichtigt (die einzelnen Grenzpunkte werden genau erörtert). Bei der Regulierung der Ehrschätze darf keine Steigerung stattfinden. Die Beschwerden der Gemeinden Wolfertsweiler, Friedberg und Bolstern sind im Anhang beigegeben. Die Verhandlungen wurden geführt von thurn und taxischer Seite durch den Geh. Rat und Generalintendanten v. Lilien als Regierungspräsident in Gegenwart der Hofräte von Dolle, von Epplen, von Clavel, Forstcommissair von Payr und Regierungssekretär Lieber, von salemischer Seite durch Kanzler Edler von Seifried, P. Caspar Oexle als Sekretär und Oberamtmann Sutor von Ostrach

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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