Der Ritter Gerwin von Althena bekundet, daß Engedrudis, die Frau des Nicolaus von Holthusen, und alle ihre Söhne Deythard, Heinrich, Hermann und Johannes sowie ihre Töchter Gertrudis und Alheydis frei das Ministerialenrecht genössen. Wenn er irgendein Recht an ihnen gehabt habe und noch habe, so verzichte er mit Zustimmung seiner Söhne Engelbert, Lambert und Dietrich darauf. Er will keine Rechtsmittel eines geistlichen oder zivilen Gerichts in Anspruch nehmen, um sie oder um ihretwillen das Kloster in Oelinghausen (Vlinchusen), in dessen Diensten sie treten wollen, zu belangen. Dafür habe er von diesen Leuten 22 Schillinge gangbarer Pfennige erhalten. Siegelankündigung des Gerwin. Zeugen: Rotgher von Althena, Godfrid und Rotger gen. Spirinc und Thelemann von Albragtinchusen. Gegeben 1325 Feb. 10 (ipso die beate Scolastice virginis).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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