Markgraf Albrecht von Brandenburg beurkundet, dass sein Sohn Friedrich, Markgraf von Brandenburg, eine Beteidigung im Felde vor Kottenheim getan habe, dass er auf Grund derselben heute zu Gericht gesessen und vor ihm erschienen sei sein Oheim und Rat Schenk Albrecht zu Limpurg, Simon von Stetten von Kocherstetten und Wilhelm von Saunsheim zu Hohenkottenheim. Schenk Albrecht begehrt durch seinen Fürsprechen Hans von Talheim, ihm als einen Freiherrn einen Warner oder Lehrer zu erlauben. Dies geschieht und er nimmt Oswald von Weiler hiezu. Die Genannte Beteidigung, die wörtlich in die Urkunde eingerückt ist, wird verlesen. Sie lautet: Markgraf Friedrich von Brandenburg beurkundet, dass er zwischen Wilhelm und Götz von Saunsheim, Simon von Stetten und Cuntz von Bernheim und allen Schenken von Limpurg einen Vergleich geschlossen habe, dass die Fehde zwischen den genannten und allen Schenken von Limpurg ab sein soll und alle Gefangenen unentgeltlich losgelassen werden sollen, alles Weggenommene den Schenken wieder gegeben werden und über alles übrige Markgraf Albrecht entscheiden soll. Gegeben zu Neuenstat, Freitag nach St. Gallentag 1480. Schenk Albrecht führt Klage gegen Simon von Stetten und Wilhelm von Saunsheim wegen ihrer Fehde. Simon von Stetten will durch den markgräflichen Rat Ludwig von Eib außerhalb Rechts reden, was von Schenken Albrecht angefochten wird. Weitere Verhandlungen vor Gericht über die Verpflichtung "in der Hauptsache zu antworten". Die (15) Gerichtsbeisitzer werden namentlich angegeben.