Bischof Johannes [III. Grünwalder] von Freising appelliert durch seinen Prokurator Ulrich Arsinger, Dr. des Kirchenrechts und Freisinger Domkanoniker, unter Berufung auf seine rechtmäßige und vom Salzburger Erzbischof Friedrich bestätigte Wahl und unter Hinweis auf die vom Konzil zu Basel gegen Heinrich Schlick erlassenen Mandate an Papst Nikolaus V. gegen die von Heinrich Rorar erwirkte Vorladung.