Der Richter Reinhart Reichenbach weist Hengin Löher ("Loer"), Schaffner von St. Agnes, ein in das Haus und Erbe des Bartholomäus Jeckel unter der Scharn und in alle dazugehörigen Unterpfänder für versessenen Zins, und stellt Termin "uff denn neschten mitwoch nach Thome apostoli [...] tausent funffhundert undt siebenzehenn". Am angegebenen Tag spricht der gleiche Richter dem Kloster das Erbe zu.

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