Bruder Hermann, Bischof von Citrum (Citrensis), Vikar des Erzbischofs Dietrich von Mainz, erteilt nach der von ihm vollzogenen Weihe der Kirche, d...
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Urk. 34, 76
Urk. 34, A II, Kassel Martinsstift
Urk. 34 Martinsstift Kassel - [ehemals: A II]
Martinsstift Kassel - [ehemals: A II] >> 1425-1449
1436 Mai 03
Ausfert. Pergt., das an Pergamentstreifen angehängte Siegel ab.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum in Cassel, anno 1436, ipso die inventionis St. Crucis.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bruder Hermann, Bischof von Citrum (Citrensis), Vikar des Erzbischofs Dietrich von Mainz, erteilt nach der von ihm vollzogenen Weihe der Kirche, der Altäre und des Friedhofes der St. Martinskirche in Kassel auf Bitten des Dechanten, Kapitels und der Fabrikmeister der Martinskirche allen Reuigen, die an genannten Festtagen die Kirche besuchen und 5 Vaterunser und Ave Maria beten, oder die beim Morgen- oder Abendläuten dreimal den Engelgruß sprechen oder für den Bau der Kirche oder für andere fromme Werke spenden, einen Ablaß von 40 Tagen und einer Karen. Nachdem Papst Martin V. auf Bitten des Landgrafen Ludwig von Hessen der Stiftskirche einen großen Ablaß verliehen hat, erteilt er ferner auf Bitten des Landgrafen, Dechanten, Kapitels und der Fabrikmeister allen, welche die Kirche des gen. Ablasses halber besuchen und ein Zeichen (signum) mit den Bildern des St. Martin und des gen. Fürsten mitnehmen, einen Ablaß von 40 Tagen und einer Karen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 949.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bruder Hermann, Bischof von Citrum (Citrensis), Vikar des Erzbischofs Dietrich von Mainz, erteilt nach der von ihm vollzogenen Weihe der Kirche, der Altäre und des Friedhofes der St. Martinskirche in Kassel auf Bitten des Dechanten, Kapitels und der Fabrikmeister der Martinskirche allen Reuigen, die an genannten Festtagen die Kirche besuchen und 5 Vaterunser und Ave Maria beten, oder die beim Morgen- oder Abendläuten dreimal den Engelgruß sprechen oder für den Bau der Kirche oder für andere fromme Werke spenden, einen Ablaß von 40 Tagen und einer Karen. Nachdem Papst Martin V. auf Bitten des Landgrafen Ludwig von Hessen der Stiftskirche einen großen Ablaß verliehen hat, erteilt er ferner auf Bitten des Landgrafen, Dechanten, Kapitels und der Fabrikmeister allen, welche die Kirche des gen. Ablasses halber besuchen und ein Zeichen (signum) mit den Bildern des St. Martin und des gen. Fürsten mitnehmen, einen Ablaß von 40 Tagen und einer Karen.
Vermerke (Urkunde): Siegler: Der Aussteller.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest: Schultze Nr. 949.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ