Werden.-Dr. iur. Hermann Heinrich Bochorst reversiert über den folgenden inserierten Lehnsbrief des Abts Theodor vom gleichen Tag: Werden.-Abt Theodor belehnt nach dem Tod des Abts Cölestin den Dr. Bochorst wiederum zu Behuf der Mairia Anna Theresia Römer, der Nichte desselben, zu Dienstmannsrecht mit dem zum Pastorat Neukirchen gehörigen Lehn- und Behandigungsgut Selking im Kirchspiel St. Lamberti in der Bauerschaft Herden. Wenn die Nichte heiratet, muß ihr Ehemann das Gut empfangen. Das Gut zinst 2 Schilling münsterisch an den Pastor zu Neukirchen. Der Belehnte hat gehuldigt durch Lic. iur. Johann Franz Contzen im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Dr. iur. A.W. Mähler und Johann Caspar Rating, Bürgers zu Werden. Der Abt siegelt und unterschreibt. - Or., Papier, Unterschrift des Johann Franz Contzen, des Bevollmächtigten des Ausstellers