Kurfürst Philipp von der Pfalz schließt einen Vertrag in Streitigkeiten zwischen Reinhard von Helmstatt einer- sowie Margarete Speth (Margreth Spettin), Ehefrau des Bastian von Helmstatt, und ihrem Bruder Reinhard Speth als ihrem Vertreter andererseits, betreffend 1.000 Gulden Widerlage, die Reinhard gegenüber seiner Schwiegertochter pflichtig ist gemäß der Verschreibung, die Margarete von ihrem Schwiegervater Reinhard innehat. Reinhard von Helmstatt meinte, dass zuvor durch ihre Verwandten (Frunde) ein Vertrag aufgesetzt worden sei, wonach er sein Leben lang Bastian und Margarete anstelle der Verweisung jährlich 20 Gulden, 40 Malter Korn und 40 Malter Hafer reichen soll und womit die erste Verschreibung über 1.000 Gulden abgestellt sein soll. Dagegen waren Reinhard und Margarete beim Hofgericht zu Rottweil vorgegangen, was der Pfalzgraf kraft seiner kurfürstlichen Würde aber an sich gezogen und vor seine Richter und Räte zu Germersheim gebracht hat. Entsprechend haben sein Kammermeister Philipp von Gemmingen und andere Freunde von beiden Seiten die genannte Streitsache und andere Streitigkeiten zwischen Reinhard von Helmstatt gegenüber seinem Sohn angehört und versucht, eine gütliche Schlichtung herbeizuführen, was nicht gelungen ist. Daher wurde mit Zustimmung von Reinhard und Bastian von Helmstatt sowie Reinhard Speth als Bevollmächtigter seiner Schwester Folgendes beschlossen, was beide Seiten vor Hofmeister, Kanzler und Räten angenommen haben: Reinhard von Helmstatt versichert Margarete die 1.000 Gulden Widerlage bis St. Georg [= 23.4.1508] mit entsprechenden Gütern oder Gülten, dass sie ihr Leben lang ein Wittum genießen soll oder ihr Ehemann Bastian, wenn er Vater und Ehefrau überlebt, dies erblich haben kann. Damit soll Bastian sein Erbteil beglichen sein. Wenn ihm dies aber nicht ausreicht, dann soll er das Erbe zu gleichen Teilen mit seinen Geschwistern haben, allerdings sollen dann die 1.000 Gulden zuvor der Erbmasse zugefügt werden. Der andere Vertrag über 20 Gulden, 40 Malter Korn und 40 Malter Hafer ist hiermit nichtig. Ausstehende Gülten soll Reinhard seinem Sohn bis Invocavit [= 12.3.1508] ausrichten. Die Gültverweisungen für Margarete sollen ihr jährlich zu St. Martin [= 11.11.] zukommen. Sollten die 1.000 Gulden aber mit Gütern verwiesen werden, sollen diese ihr zu Händen überstellt werden. Damit sollen beide Seiten geschlichtet sein. Reinhards Forderung an Bastian, dass dieser ihm sein Haus zu Fürfeld bauen soll, bleiben ihm vorbehalten, sofern sich beide Seiten nicht einigen. Reinhard und Bastian von Helmstatt sowie Reinhard Speth als Vertreter Margaretes nehmen den Vertrag an und versprechen die Einhaltung.