Dekan und Kapitel des Heiliggeiststifts zu Heidelberg verpflichten sich gegenüber Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz zur Abhaltung von vier näher beschrieben Frühmessen im Jahr, nachdem der Pfalzgraf dem Stift mannigfaltig Gunst erwiesen und insbesondere 500 Gulden gegeben hat, mit denen die Aussteller Güter in den Gemarkungen zu Roxheim (Roxainer), Feudenheim, Wallstadt, Heddesheim und Schriesheim für die Präsenz erworben haben. Nach Friedrichs Tode wollen sie seine Jahrgezeit zu den vier Fronfasten mit Vigilien, Seelmessen usw. feiern, in der Form, wie es bislang schon für seinen verstorbenen Bruder, den Pfalzgrafen Ludwig IV., gehalten wurde. Es folgen Bestimmungen zur Verwendung und Verteilung der Präsenzgelder aus den Erträgen der gekauften Güter.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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